Studien über attisches Staatsrecht und Urkundenwesen. I.
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bestätigend 11 BOYAH hinzu in 258. 390, 2. 391, 2. 425.
440. 481. 482.
Die Inschrift 440 sollte nicht hier stehen, da es Z. 16
heisst ap/aOs! uiyei SeSo/Oai tü S/pw ex|atvecai x'ov xapfav ’AxjoX-Xo[8]w[pov
y.xX., denn das ist die untrügliche Charakteristik der
Volksdecrete. Aber es kann keinem Zweifel unterliegen, dass
«[yaGei vjysi 3 s 3 s■/0at xy] ßouXvj zu ergänzen ist und das Decret
von mir richtig unter die Rathspsephismen eingereiht wurde.
— 166 ist die Unterschrift II BOYAH entweder mangelhaft,
also zu ergänzen durch 6 Svjpo?, oder es bezog sich dieselbe als
Aufschrift auf ein folgendes Rathspsephisma. Das Decret, von
dem uns der Schluss erhalten ist, kann, wie die Aufstellung
sv ax.poxöXei und die Kostenanweisung desselben sy. -wv y.aid
j^picpaTa dvaXicy.op.svwv tw oyjpw zeigen, nur ein Volksbeschluss
gewesen sei.
Diese Rathspsephismen nun unterscheiden sich von den
Decreten der Ekklesie in den bezeichneten Punkten, formell
aber weiter durch nichts. Ihre Protokolle haben dieselben
Bestandtheile nach den bei den Volksdecreten nach und nach
in Anwendung gekommenen Formularen geordnet, nur dass
sie etwas zäher an dem Alten zu hangen scheinen; denn von
8 (ad'b"cf) abgesehen zeigen die uns aus den ersten fünfzig
Jahren nach Euklid erhaltenen sämmtlich den älteren Stil des
5. Jahrhunderts, so
cdlef 3. 25. 29. Revue archeol. 1878. S. 119.
cdb' e f 73, 1.
a -f- c d be f 74.
a-\-cdbef 1°, 2.
b' cd e b'f 23.
Von 01. 106 bis 01. 113,4 = 356 bis 325 v. Chr. haben wir
keine Rathspsephismen mit Protokollen. Von da an aber sind
sie nach dem allein herrschenden jüngeren Formular concipirt
(a d' b" h g i £ [s"] c /'"). Wie in den Decreten der Ekklesie treten
an die Stelle des Epistates die xpoeopo;, zuerst -wv xposopwv exsi]%t£ev
5 Seiva (nur 179 aus 01. 113,4 = 325/4; denn 221 ist
eine Fälschung und 431, 2 ist y.ai cup.xposopoi irrthümlich weggeblieben),
seit 01. 115, 2 = 319/18 twv xposSpwv £xe<]n$cpi£ev 6
osiva yat cupxpicSpoi (372. 390,2. 391,2. 409 b . 475. 482,1. 489 b ).
Der Tag des Monats und der Prytanie ist durchweg notirt,
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