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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

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SMi(lirin  über  attisches  Staatsrecht  und  Urlninrlenwesen.  1.  597
weil  die  Bedeutung  des  einzelnen  Decretes  nicht  wie  die  der
vereinigten  durch  das  Ensemble  oder  den  Aufstellungsort  und
eine  gemeinsame  Aufschrift  ohne  weiteres  klar  war.  So  erklärt
es  sich,  dass  die  ausführlichen  Rathspsephismen  auf  dem  Weihgeschenk ­
  des  Käthes  nr.  114  aus  Ol.  109,  2  =  343/2  von  den
Bestandtheilen  des  Präscriptes  nur  f  haben.  Und  mit  blossem
/  begnügen  sich  die  zweiten  und  folgenden  Decrete  der  grossen
allerdings  nicht  officiellen  Epheben-Inschriften,  die  S.  56G  zusammengestellt ­
  sind.  Die  Rathspsephismen  481,  2.  3.  482,  3  und
487  haben  nicht  einmal  f.
Ein  Rathspsephisma  ist  auch  440  {ad!  b"  k  ghi  s"/").  Dass
aber  soo^e  r?j  ßouXvj  vermisst  wird,  darf  deshalb  weniger  befremden, ­
  weil  die  Gattung  des  Beschlusses  schon  Z.  3  durch  k  =
{ioukfjC  drjtpiop.a,  wie  in  481,  1  (alchif"),  genügend  charakterisirt
erschien,  und  aus  einem  gleichen  Grunde  erklärt  sich  das  Fehlen
von  soo^c  Tto  0-/7p.<j)  in  124.  127  und  vermuthlich  179;  denn  in
den  beiden  ersten  Fällen  folgt  wie  234  unmittelbar  auf  f  im
Eingang  des  Antrags  dyaOij  -üyv]  vfi  xöv  ’AOvjvat'wv  osooyOai  tm
Svjpup,  179  aber  weisen  die  Buchstabenreste  $■/]<?  1  an  gleicher
Stelle  auf  i&r^bOcc.  rf)  ßooAfi.  Es  ist  übrigens  ein  merkwürdiger
Zufall,  dass  Demades  der  Antragsteller  von  124  und  127  ist  und
dass  sich  noch  ein  drittes  Mal  ein  Psephisma  dieses  Redners  193,
dasselbe,  in  welchem  früher  (S.  581)  eine  jener  in  den  Präscripten
sehr  verdächtigen  Abkürzungen  des  Demotikons  constatirt  wurde,
durch  den  gleichen  Defect  auszeichnet;  doch  vorschnell  daraus
etwas  zu  folgern,  können  die  andern  Anträge  desselben  174,
178  und  ’AO/v.  VI  158  abhalten.  Mehr  verdient  ein  anderer
Mangel  an  124  hervorgehoben  zu  werden,  der  auch  127  zutreffen ­
  dürfte;  124  nämlich  entbehrt  der  auf  Proxenie-Decreten
öffentlicher  Aufstellung  unentbehrlichen  Aufschrift  xpoijsvG  xoü
ostvoq  oder  toü  oslvop  xpo^evou,  über  welche  an  einer  späteren
Stelle  eingehender  zu  handeln  sein  wird.  Wir  werden  auch
sehen,  dass  die  Aufstellung  solcher  Decrete  den  Betreffenden
häufig  überlassen  blieb  oder  von  ihnen  gerne  eine  weitere  Abschrift ­
  angefertigt  wurde.  So  ist  auch  237  vermuthlich  ein  Proxenie-Decret,
  das  durch  das  Fehlen  von  b  und  c  seinen  nicht
officiellen  Ursprung  verbürgt.  280 b  fiel  c  vielleicht  einer  Spielerei
zum  Opfer,  indem  die  Präscripten  in  den  Giebel  des  Steines,
wie  auch  theilweise  auf  279,  welche  Inschrift  aus  derselben
            
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