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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

Studien  über  attisches  Staatsrecht  und  Urkundenwesen.  I.

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zwar  nicht  in  allen  Fällen  verbürgt,  aber  wo  er  fehlt  mit
grösster  Wahrscheinlichkeit  ausschliesst.  Dass  die  das  Ehrendecret
  der  Söhne  Leukons  enthaltende  Inschrift  A8v)v.  VI  152
nicht  das  athenische  Staatsexemplar  ist,  wird  später  nachgewiesen ­
  werden.  Bei  236.  371,  ’AOf/vaiov  VI  S.  271,  welche
Verzeichnisse  der  crugitpösopot  haben,  ist  das  Gleiche,  wenn
auch  nicht  mit  voller  Sicherheit,  zu  vermuthen.  In  einigen
anderen  ist  c  zufällig  übergangen  oder  nach  den  erhaltenen
Buchstabenresten  der  Präscripte  noch  herstellbar.  So  vermissen
wir  nr.  51  (ad!b"zf)  hinter  s  den  Bestandteil  c,  aber  hinter
dem  Demotikon  des  Vorsitzenden,  wenn  es  sechs  Stellen  einnahm, ­
  waren  in  derselben  fünften  Zeile  noch  25  freigelassen
worden,  die  für  das  vermisste  sSoljsv  xr,  ßstAi)  y.ai  x£>  gt^m  gerade
genügten.  Wenn  ich  Köhler’s  Worte  richtig  verstehe,  dass  der
Stein  Z.  5  nur  zu  Anfang,  wo  das  Demotikon  stand,  zerstört
sei  (Mittheilungen  des  deutschen  arcli.  Inst,  in  Athen  I  13 3 ),
wird  anzunehmen  sein,  dass  hier  der  Steinschreiber  freien  Raum
gelassen  hatte,  um  den  Bestandteil  c,  den  seine  Vorlage  zufällig
nicht  haben  mochte,  den  er  aber  für  unerlässlich  hielt,  später
nachzutragen.  Nach  dem  Wortlaut  des  Decretes  konnte  er
schwanken,  ob  sooiji  xfl  ßouAyj  oder  x-?j  ßouAvj  y.ai  xw  of,p,u  zu  setzen
sei.  Die  gleiche  Erscheinung  zeigt  die  Inschrift  im  A0v)vaiov  VI
386,  und  wir  haben  einen  analogen  Fall  mit  b  auf  der  Inschrift
332  kurz  vorher  zu  beobachten  Gelegenheit  gehabt  (S.  585).
Auch  in  249 b  und  345 b  erscheint,  wie  der  Text  uns  vorliegt,
allerdings  keine  Spur  von  c,  aber  aus  der  Abbildung  ist  ersichtlich, ­
  dass  zwischen  Z.  5  und  6  eine  ganze  Linie  frei  geblieben
und  darauf  auch  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  soo^sv  xw  cv^[j.(p
eingegraben  war.  Nicht  selten  eben  steht  in  Inschriften  dieser
Bestandtheil  auf  einer  Zeile  für  sich  mit  freiem  Raum  vorne  und
hinten  (308.  330.  334.  403.  420,  1.  2.  431,  1.  2.  460.  475;  vgl.
Böckh  Chronol.  e.'pigr.  Stud.  S.  34),  wie  ich  überzeugt  bin,  nicht
um  ihn  vor  den  anderen  Stücken  des  Protokolles  auszuzeichnen
und  hervorzuheben,  sondern  weil  der  dem  Steinschreiber  in
die  Hand  gegebene  Aktenauszug,  den  oft  ein  untergeordneter
Kanzlist  angefertigt  haben  mag,  ihn  hie  und  da,  indem  er  nicht
ohne  nähere  Einsicht  in  die  Verhandlung  leicht  festzustellen  war,
vielleicht  auch,  weil  er  sich  aus  dem  Wortlaut  des  Decretes  von
selbst  zu  ergeben  schien,  übergangen  hatte.  Den  erfahreneren
            
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