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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

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Härtel.

proedren-Verzeichnissen  versehenen  Protokolle  aufzusparen,  bis
eine  neue  vollständig  erhaltene  Inschrift  dieser  Art  vielleicht
besseren  Aufschluss  bringt.  Jedenfalls  stammen  diese  Verzeichnisse ­
  aus  den  Sitzungsprotokollen  der  einzelnen  Versammlungen, ­
  in  welchen  weiter  nach  der  Reihenfolge  der  Verhandlung ­
  und  Abstimmung  die  einzelnen  Anträge  eingetragen  waren.
(Ueber  die  Einrichtung  des  Archivs  vgl.  Böckh  Kl.  Schriften
IV  293  ff.,  C.  Curtius  Das  Metroon  S.  23  Anm.  164.)
Woher  aber  stammte  c,  die  Sanctionirungsformel?  Diese
Frage  könnte  als  eine  inüssige  erscheinen,  indem  ja  das  Abstimmungsresultat ­
  wenn  etwas  bemerkt  sein  musste.  Aber  die
Sanctionirungsformel  besagt  nicht  die  blosse  Annahme,  sondern
enthält  genauere,  die  Natur  der  Beschlüsse  charakterisirende
Merkmale,  welche  kaum  ohne  weiteres  aus  den  Protokollen,  nicht
ohne  Kenntniss  der  staatsrechtlichen  Verhältnisse  in  jedem
Falle  leicht  und  sicher  zu  gewinnen  war.  Sie  hat  nämlich  in
den  nacheuklidischen  Decreten  nicht  mehr  eine  und  dieselbe
Form  Ecoije  T?j  ßoiikp  y.ai  tw  o’jpt;),  wie  auf  den  Urkunden  des
5.  Jahrhunderts,  sondern  sie  tritt  uns  in  dreifacher  Form
entgegen.  Das  ist  eine  ihrer  wichtigsten  und  instructivsten
Eigenthümlichkeiten,  welche  die  eingehendste  Untersuchungverdient.

Bevor  wir  aber  daran  gehen,  die  drei  verschiedenen  Charakteristiken ­
  zu  erörtern  und  ihre  consequente  Anwendung  zu
erweisen,  wird  es  angezeigt  sein,  jene  Präscripten  zusammenzustellen, ­
  in  welchen  dieser  wichtige  Bestaiultheil  fehlt,  indem
dadurch  zahlreiche  Umstände  und  Veranlassungen  für  die
unrichtige  Anwendung  seiner  streng  geschiedenen  Formen
werden  erkannt  werden  können.  Die  in  Betracht  kommenden
Inschriften  sind:
51.  52 b .  105.  110.  114.  120.  124.  125.  127.  179.  183.  193.
222.  230,2.  234.  236.  237.  238 b .  249.  249 b .  280 b .  329,  2.
345 b .  371.  401.  432.  440.  481,  1.  482,  1.  ’A6i)vawv  VI
S.  152.  S.  271.  S.  386.  Zeno’s  Ehrendecret  bei  Diogenes
L.  VII  10.
Unter  diesen  33  Inschriften  erscheinen  sieben  bereits  in  ihrer
Qualität  privater  Aufzeichnungen  nachgewiesen,  nämlich  230.
234.  237.  249.  401.  481.  482,  indem  ihre  Präscripten  des
Schreibers  entbehren,  dessen  Namen  die  officielle  Aufschreibung
            
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