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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

Studien  über  attisches  Staatsrecht  und  Urkunden  wesen.  I.

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vermissen  lassen.  Innerhalb  der  Phylenfächer  gab  es  wohl
mehrere  Unterabtheilungen,  von  denen  wir  zwei  durch  ihre
Ueberschriften  kennen;  ßouXvjc  t\ir l yia[>.avx  war  die  Ueberschrift
der  einen,  Svjjroo  irq<pic[xaT:a  die  der  anderen.  Innerhalb  dieser
Unterabtheilungen  war  die  Folge  der  Akten  eine  streng  chronologische. ­
  Daher  denn  jedes  Aktenstück  eine  specielle  Signatur
erhielt.  Die  Aktenstücke  der  beiden  uns  bekannten  Unterabtheilungen ­
  waren  fortlaufende  Protokolle  der  Raths-  und
Volksversammlungen,  an  welche  sich  auf  die  Anträge  bezügliche ­
  Beilagen  anschliessen  konnten,  und  so  bestand  demnach
die  Signatur  eines  jeden  aus  Monatstag  (h)  und  wo  dies  erforderlich ­
  schien,  Tag  der  Prytanie  (</),  Art  der  Versammlung
und  Versammlungslocal  (i),  sowie  dem  Präsidenten  und  seinen
Collegen,  seitdem  es  aup.TCpoeSpot  gab,  woher  denn  auch  genauer
abgefasste  Aktenauszüge  —  230,  2.  236.  244.  245.  252 b .  336.
343.  371.  ’AÖijvaiov  VI  271  —  selbst  das  Verzeichniss  der  cup,-zpösopoi
  entnommen  haben.  Ueblich  war  das  durchaus  nicht
und  wir  dürfen,  so  lange  uns  nicht  eine  vollständig  erhaltene
Inschrift  mit  dem  Verzeichnis  im  Protokoll  eines  besseren  belehrt, ­
  vermuthen,  dass  die  Präscripten  mit  diesem  genauen  bis
auf  die  Namen  der  Symproedren  sich  erstreckenden  Aktenauszuge
  nicht  ofticiellen  Ursprunges  sind,  sondern  dass  wir  sie  dem
um  die  kanzlistische  Praxis  des  Secretariats  wenig  bekümmerten
oder  wenig  wissenden  Privatfleiss  zu  verdanken  haben,  wie  ein
Aktenauszug  solcher  Art,  welcher  dem  von  Kumanudis  im  ’AOr r
vaiov  VI  271  publicirten  Decrete  zu  Grunde  liegt,  und  ein  anderer ­
  von  gleich  simpler  Genauigkeit,  welchen  sich  der  wackere
Eukles,  um  dem  Tlpwq  iaipsc  durch  eine  Aufschrift  seine  Verehrung ­
  zu  bezeugen,  anfertigen  liess,  sogar  den  Plural  der  Fachüberschrift ­
  o-jp.cu  'b-qoia[ioL~7.  recipirt'en,  obwohl  nur  ein  Psephisma
den  Akten  entnommen  wurde  (vgl.  nr.  403  und  was  an  späterer
Stelle  über  diese  Inschrift  gesagt  werden  wird).  Wenigstens
ist  es  sehr  compromittirend,  dass  mehrere  Inschriften  mit  dem
Namensverzeiehniss  der  aupwipöeSpoi  als  nicht  officiell  erkannt
wurden,  so  230,  2.  343.  ’AO-jvatov  VI  271,  worüber  wir  eben  ausführlich ­
  gehandelt.  Auch  236  und  371  sind  dessen  verdächtig,
indem  ihren  Protokollen  ein  so  wichtiger  Bestandtheil  wie  die
Sanctionirungsformel  (c)  mangelt.  Indessen  ist  es  gerathener
ein  definitives  Urtheil  über  die  Beschaffenheit  der  mit  Sym-
            
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