Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

zukäme,  für  die  Aufzeichnung-  des  Ganzen  Vorsorge  zu  treffen.
Bis  auf  den  Gebrauch  des  Präsens  vergleichbar  ist  Alkibiades’
Antrag  61“  Z.  26  ff.

Wenn  die  Beziehungen  dieser  Beschlüsse  richtig  erkannt
sind,  so  folgt  daraus,  dass  das  Fehlen  des  Schreibers  nicht
zufällig,  sondern  begründet  ist,  und  unsere  Anschauung  von  der
Bedeutung  des  Bestandteiles  b  in  den  Präscripten  wird  nur
bestätigt.  Er  ist  nur  auf  jenen  Decreten  unerlässlich,  in  welchen
ihm  oder  seinem  Gollegen  der  Auftrag  der  Aufzeichnung  und
Aufstellung  ertheilt  wird,  und  beglaubigt  die  Richtigkeit  der
Wiedergabe  eines  Beschlusses.  Die  Legalität  desselben  ist
durch  cdef,  ja  selbst  durch  cf,  wie  CIA.  II  nr.  52°,  2  lehrte,
genügend  bezeugt.  In  unserem  Falle  konnte  dies  nicht  der
Schreiber  der  prytanirenden  Phyle  Antiochis  thun,  sondern  nur
derjenige,  welchem  das  «vaypädw  des  Antikleischen  Psephisma
übertragen  wurde,  wahrscheinlich  jener  der  unmittelbar  folgenden
oder  einer  späteren.  Der  Namen  des  Schreibers  verbürgt  also
einerseits  die  von  der  competenten  Körperschaft  ausgegangene
Verfügung  der  ofticiellen  Aufzeichnung  und  Aufstellung  ihres
Beschlusses,  so  wie  die  correcte  Ausführung  dieser  Anordnung,
für  welche  er  die  Verantwortung  zu  tragen  hatte.  Käme  ihm
nicht  diese  schwerwiegende  Bedeutung  allein  oder  in  erster
Linie  zu,  sondern  hätte  er  die  Aufgabe  gehabt  zu  datiren,  welche
neben  dem  Archontennamen  und  neben  der  Bezeichnung  der
Prytanie  von  ihm  nur  überflüssig  oder  schlechter  erfüllt  werden
konnte,  dann  müsste  man  staunen,  dass  er  auf  den  öffentlichen
Urkunden  eben  so  regelmässig  erscheint,  wie  er  auf  privaten
fast  regelmässig  fehlt.
Wenn  dem  aber  so  ist,  dann  wird  man  vielleicht  fragen,
weshalb  der  Schreiber  in  dem  neuen  Formular  jene  Stelle,  die
er  im  alten  cdbef  besass,  nicht  behauptete.  Wenn  sich  dieser
Zweifel  auch  erst  durch  eine  genaue  Untersuchung  der  Functionen ­
  des  Secretariats  in  der  Zeit  vor  und  nach  Euklid  vollständig ­
  beheben  Hesse,  welche  sich  nicht  so  nebenbei  abthun
lässt,  so  wird  doch  ein  genügender  Grund  für  die  betreffende
Veränderung  aus  der  Erkenntniss  des  verschiedenen  Princip.es
in  der  Anordnung  der  Bestandtheile  des  älteren  und  jüngeren
Formulars  gewonnen  werden  können.  Im  älteren  Formular  sind
die  Bestandtheile  nach  einem  meritorischen,  im  jüngeren  nach
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.