Studien übey attisches Staatsrecht und Urkundenwesen. I.
581
litteris minus diductis exaratus est. Es war nämlich für die betreffende
Zeile die Sänctionirungsformel s'So^s tw ävjpw vom Steinschreiber
in Aussicht genommen, wodurch dieselbe auf 27 Stellen,
den anderen Zeilen entsprechend, gekommen wäre. Die Einsetzung
der längeren Formel eoo^e Tr ( ßouAij y.at tm Sijpw brachte
ihr’ um 12 Stellen mehr, für die zum Theil durch gedrängtere
Schrift und die ungewöhnliche Abkürzung Oivai. Platz geschaffen
wurde. Ein anderes Beispiel bietet nr. 193, Z. 4, wo Köhler
ergänzte Ar ( paor;c Ay)[ij.sou Haiav.] sTjcsv; Böckh CI Gr. I nr. 96 hatte
edirt Ay]p<x3y]C Av;[poi8ou Aoou.] eirav, ex more eius aetatis wie er
bemerkt decurtato demi nomine, etenim etsi non par ubivis litterarum
numerus est, nee cTot^oov scriptum lioc decretum videtur,
tarnen plenum nomen AAKIAAII2 nimis longum est. Den Irrthum
über die Zugehörigkeit dieser Familie zum Gau der Lakiaden
berichtigte Böckh selbst in den Urlc. üb. d. Seewesen S. 234.
Dass das Demotikon llaiavtsüc in der That nicht ausgeschrieben
war, wird demnach nicht zu bezweifeln sein. Leider ist uns
von dem Ehrendecret des Eurylochos und Akesander nicht so
viel erhalten, um sagen zu können, ob es von Staatswegen ausgefertigt
und aufgestellt worden war oder ob der Stein wie
andere zahlreiche Proxeniedecrete, zu welcher Gattung er
gehören dürfte, nur eine private Abschrift des Beschlusses
enthielt. Letzteres wird durch den Mangel eines wichtigen Bestandteiles
des Protokolls, der Sänctionirungsformel (c), wahrscheinlich.
Ihre eigentliche Stelle innerhalb der Psephismen-Texte
haben die Abkürzungen zunächst der Demotika in Personenverzeichnissen,
wie von Gesandten, Eidabnelnnern, Steuerträgern,
Trierarchen u. dgl. m., indem das Individuum nicht
durch die Zufügung des Vaternamens, sondern des demotischen
als völlig bezeichnet galt und dieser trotz starker Abkürzung
hinreichend erkennbar blieb. So linden wir in dem Verzeichniss
der Eidabnehmer nr. 64, welche Inschrift von Köhler in den
Mittheil. d. d. arch. Inst. II 209 ff. durch einen neuen Fund
ergänzt und von Foucart Revue archeol. 1878 S. 228 in einigen
dieses Verzeichniss betreffenden Punkten berichtigt und erklärt
wurde, Mevcov IIo~d • l l ,l ./.cydpr,c 'Pap. • [ ] • | ©opt'y.'..
neben Aioy.Arj? ’AXwxex/ij0ev zum Schluss; in einem gleichen Verzeichniss
nr. 14 b Z. 14 [.. . .Jy.Xvjc ’Ep-/i., 15 [ a]pyjc llaia.; in