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Hartei.
(.ad'h175 b (,nd'hge'cf"), 234 (ad'hgWf"), 237 (■zd'hgW'f"),
den nicht officiellen Charakter der Aufzeichnung verbürgt.
Leider lässt sieh aus dem Text der Decrete, der nicht erhalten
ist, kein Argument dafür gewinnen. Wohl aber fehlt es an anderen
Indicien nicht. Auf dem Ehrendenkmal 175 b , das sich wohl
'.Pr]ßo6Xa<; ZsuOou üb? Koxuo? auf seine Kosten setzen Hess, wie
Lachares für ein ähnlich ausgeschmücktes Denkmal die Kosten
der Herstellung nach nr. 70 Z. 18 zu tragen hatte, (Lapis
ornaius fuit anaglypho, cuius nunc pars inferior superest. A dextra
conspicitur Minerva, ad hanc accedit vir pateram tenens, pone
virum repraesentati fuisse videntur duo equi Köhler), war die Inschrift
wenn nicht Nebensache ohne Zweifel von jenem besorgt
worden, dem die Herstellung des Denkmals übertragen worden
war. In 234 aber und 237 fehlt ein anderer wichtiger Bestandtheil
der Protokolle, die Sanctionirungsformel (c). In 234 befremden
weiter zwei in diesen Texten sehr seltene Abkürzungen
Z. 8 'Apmoy.pavfjq Apicrxoo^p.oo Oiv. za! cup.itpoeäpoiund Z. 10 0pacuzArjt;
Nausizpaxou«; Opiocct. eraev. Wenigstens lassen sich für dieselben
nur wenige Belege aus attischen Psephismen beibringen
und es verlohnt die Mühe, hier auf die Sache näher einzugehen.
Wir linden mehrere Abkürzungen der Art in einer Inschrift
gleich suspecten Charakters, von der wir bei dieser Besprechung
ausgingen 230, und einer zweiten, die sich durch ihre Unsorgfalt
auszeichnet, 431. In 230 lesen wir Fi-g. a Z. 5 Aazt. für AazztaSrjc,
Kuba, für Ku3a0-r,vaie6?, welches Demotikön Frg. b Z. 11
mit doppelter Endung ausgeschrieben steht Kuoa0v)vaieueu<;; ferner
wird, wie ich früher (S. 573) vermuthete, Frg. « Z. 1 das abgekürzte
Demotikon des Schreibers gestanden haben. In 431
Z. 2 wird ergänzt Ku3a]ö[v)vai. sYpap.p.ajxeoEv und Z. 28 Ku[Ba]0Yjv.
sYpapp.äxsuev überliefert. Es ist dieselbe Inschrift, welche in den
Präscripten des zweiten Decretes za! cup/zpöeSpoi Z. 32 ausliess
(s. oben S. 556) und Z. 34 den Antragsteller mit dem blossen
Vaternamen ohne Demotikon nannte (s. S. 553); titulus satis
negligenter incisus et litterarum mumerus in singulis versibus valde
diversus fuit bemerkt Köhler. Eine gleiche Abkürzung des
Demotikons gestattete sich auch einmal eine sonst correcte Inschrift,
nr. 62 Z. 6 [At6jx'.[p.]o? Oivat. • eoo^s xvj ßoupäj] za! xw S^[p.to],
aber wie es scheint um ein Versehen gut zu machen; denn
Köhler bemerkt: titulus cxot/7)3bv dispositus praeter versum 6 qui