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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

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Hartei.

(.ad'h175 b  (,nd'hge'cf"),  234  (ad'hgWf"),  237  (■zd'hgW'f"),
den  nicht  officiellen  Charakter  der  Aufzeichnung  verbürgt.
Leider  lässt  sieh  aus  dem  Text  der  Decrete,  der  nicht  erhalten
ist,  kein  Argument  dafür  gewinnen.  Wohl  aber  fehlt  es  an  anderen ­
  Indicien  nicht.  Auf  dem  Ehrendenkmal  175 b ,  das  sich  wohl
'.Pr]ßo6Xa<;  ZsuOou  üb?  Koxuo?  auf  seine  Kosten  setzen  Hess,  wie
Lachares  für  ein  ähnlich  ausgeschmücktes  Denkmal  die  Kosten
der  Herstellung  nach  nr.  70  Z.  18  zu  tragen  hatte,  (Lapis
ornaius  fuit  anaglypho,  cuius  nunc  pars  inferior  superest.  A  dextra
conspicitur  Minerva,  ad  hanc  accedit  vir  pateram  tenens,  pone
virum  repraesentati  fuisse  videntur  duo  equi  Köhler),  war  die  Inschrift ­
  wenn  nicht  Nebensache  ohne  Zweifel  von  jenem  besorgt
worden,  dem  die  Herstellung  des  Denkmals  übertragen  worden
war.  In  234  aber  und  237  fehlt  ein  anderer  wichtiger  Bestandtheil
  der  Protokolle,  die  Sanctionirungsformel  (c).  In  234  befremden ­
  weiter  zwei  in  diesen  Texten  sehr  seltene  Abkürzungen
Z.  8  'Apmoy.pavfjq  Apicrxoo^p.oo  Oiv.  za!  cup.itpoeäpoiund  Z.  10  0pacuzArjt;
  Nausizpaxou«;  Opiocct.  eraev.  Wenigstens  lassen  sich  für  dieselben ­
  nur  wenige  Belege  aus  attischen  Psephismen  beibringen
und  es  verlohnt  die  Mühe,  hier  auf  die  Sache  näher  einzugehen.
Wir  linden  mehrere  Abkürzungen  der  Art  in  einer  Inschrift
gleich  suspecten  Charakters,  von  der  wir  bei  dieser  Besprechung
ausgingen  230,  und  einer  zweiten,  die  sich  durch  ihre  Unsorgfalt
auszeichnet,  431.  In  230  lesen  wir  Fi-g.  a  Z.  5  Aazt.  für  AazztaSrjc,
  Kuba,  für  Ku3a0-r,vaie6?,  welches  Demotikön  Frg.  b  Z.  11
mit  doppelter  Endung  ausgeschrieben  steht  Kuoa0v)vaieueu<;;  ferner
wird,  wie  ich  früher  (S.  573)  vermuthete,  Frg.  «  Z.  1  das  abgekürzte ­
  Demotikon  des  Schreibers  gestanden  haben.  In  431
Z.  2  wird  ergänzt  Ku3a]ö[v)vai.  sYpap.p.ajxeoEv  und  Z.  28  Ku[Ba]0Yjv.
sYpapp.äxsuev  überliefert.  Es  ist  dieselbe  Inschrift,  welche  in  den
Präscripten  des  zweiten  Decretes  za!  cup/zpöeSpoi  Z.  32  ausliess
(s.  oben  S.  556)  und  Z.  34  den  Antragsteller  mit  dem  blossen
Vaternamen  ohne  Demotikon  nannte  (s.  S.  553);  titulus  satis
negligenter  incisus  et  litterarum  mumerus  in  singulis  versibus  valde
diversus  fuit  bemerkt  Köhler.  Eine  gleiche  Abkürzung  des
Demotikons  gestattete  sich  auch  einmal  eine  sonst  correcte  Inschrift, ­
  nr.  62  Z.  6  [At6jx'.[p.]o?  Oivat.  •  eoo^s  xvj  ßoupäj]  za!  xw  S^[p.to],
aber  wie  es  scheint  um  ein  Versehen  gut  zu  machen;  denn
Köhler  bemerkt:  titulus  cxot/7)3bv  dispositus  praeter  versum  6  qui
            
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