Studien über attisches Staatsrecht und Urkundenwesen. I.
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als die wie vielte diese Phyle im Laufe dieses Jahres zur Führung 1
der Geschäfte kam; denn damit war trotz der Ungeordnetheit
des attischen Kalenders ungefähr der Monat, in welchem
die Entscheidung gefallen war, auf das genaueste aber der Ort,
wo der Beschluss in dem der Obhut des Schreibers anvertrauten
Archiv niedergelegt war, bestimmt. Diese Zahl erscheint demnach
als das Wesentliche des zweiten Bestandtheiles und darf
niemals fehlen. Ich kenne nur einen dieser Beobachtung widersprechenden
Fall nr. 57 ([’Ew MjäXwvoc äpyovxo? e[~t] vqq ’EpejyÖjr/!
Sof? xpuxavEfac] |), wo die Ergänzung der Zahl sich durch die
Raumverhältnisse verbietet, ihre Auslassung aber, wovon ein
anderes Decret derselben Prytanie nr. 56 überzeugen kann,
auf einem Versehen des Steinschreibers beruhen wird; denn
die vier für aclb'e'cf beigebrachten Beispiele (52°, 1. 76. 110
und die Inschr. im AOvjvaiov V 516), wo die Nummer der Prytanie
fehlt, gehören nicht hieher; denn ihr Formular zeigt in
der Aneinanderreihung der Bestandteile den modernen, in der
Form der einzelnen alten Stil. So lautet z. B. 52°: [NaucrfjsvY;?
tjpyyv, Atavxk expu|[x<*vsue]v, M6ayo; KuSaO'fjveasue sj[Ypap.p.ct]-euev, Api'erxuX-’Epyt[e|u(;
exeaxfäxa. | [säoj^ev xfl ßoiAfl zat x<7> o-qp.o) | - cp[
sjixev. Die prytanirende Phyle hat niemals in dieser Form rj
SeTva expuxäveue, sondern nur in der Form ex! xvjc Selvoc xpu.xavei«?
die Nummer beigeschrieben.
Ueberdies gehört d in vor- und nacheuklidischer Zeit, in
Protokollen des alten und modernen Formulars zu den unentbehrlichsten
Bestandteilen und wird demnach wie a und f
äusserst selten, auf öffentlichen Urkunden ohne besondere Veranlassung
nie vermisst (vgl. Carl Curtius im Philol. XXIV 89);
denn nr. 27 (b" -f- cbe f) ist zu vermuten, dass vor b" ursprünglich
der Namen des Archonten und der Phyle gestanden habe. —
nr. 25, 2 Z. 13 (b[e]f) ist ein zweites Decret, das aller Wahrscheinlichkeit
nach in derselben Prytanie zu Stande gekommen
war, wie das vorausgehende (eiusdem fortasse prytaniae bemerkt
Köhler). — Dieselbe Bewandtniss hat es mit nr. 119, 2 {cf").
190, 2 {hgscf"). 302 b , 2 f (vermutlich wie 119, 2 ein
Amendement enthaltend) und 390, 2 (h g [i] e" cf”). Und so
gelten auch für die anderen oben zusammengestellten Decrete,
welche von den Bestandteilen des Präscriptes nur den letzten
aufweisen, indem ihnen ein Decret mit vollem Protokoll voraus-