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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

Studien  über  attisches  Staatsrecht  und  Urkundenwesen.  I.

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als  die  wie  vielte  diese  Phyle  im  Laufe  dieses  Jahres  zur  Führung 1
der  Geschäfte  kam;  denn  damit  war  trotz  der  Ungeordnetheit
  des  attischen  Kalenders  ungefähr  der  Monat,  in  welchem
die  Entscheidung  gefallen  war,  auf  das  genaueste  aber  der  Ort,
wo  der  Beschluss  in  dem  der  Obhut  des  Schreibers  anvertrauten
Archiv  niedergelegt  war,  bestimmt.  Diese  Zahl  erscheint  demnach ­
  als  das  Wesentliche  des  zweiten  Bestandtheiles  und  darf
niemals  fehlen.  Ich  kenne  nur  einen  dieser  Beobachtung  widersprechenden ­
  Fall  nr.  57  ([’Ew  MjäXwvoc  äpyovxo?  e[~t]  vqq  ’EpejyÖjr/!
Sof?  xpuxavEfac]  |),  wo  die  Ergänzung  der  Zahl  sich  durch  die
Raumverhältnisse  verbietet,  ihre  Auslassung  aber,  wovon  ein
anderes  Decret  derselben  Prytanie  nr.  56  überzeugen  kann,
auf  einem  Versehen  des  Steinschreibers  beruhen  wird;  denn
die  vier  für  aclb'e'cf  beigebrachten  Beispiele  (52°,  1.  76.  110
und  die  Inschr.  im  AOvjvaiov  V  516),  wo  die  Nummer  der  Prytanie ­
  fehlt,  gehören  nicht  hieher;  denn  ihr  Formular  zeigt  in
der  Aneinanderreihung  der  Bestandteile  den  modernen,  in  der
Form  der  einzelnen  alten  Stil.  So  lautet  z.  B.  52°:  [NaucrfjsvY;?
tjpyyv,  Atavxk  expu|[x<*vsue]v,  M6ayo;  KuSaO'fjveasue  sj[Ypap.p.ct]-euev,  Api'erxuX-’Epyt[e|u(;
  exeaxfäxa.  |  [säoj^ev  xfl  ßoiAfl  zat  x<7>  o-qp.o)  |  -  cp[
sjixev.  Die  prytanirende  Phyle  hat  niemals  in  dieser  Form  rj
SeTva  expuxäveue,  sondern  nur  in  der  Form  ex!  xvjc  Selvoc  xpu.xavei«?
die  Nummer  beigeschrieben.
Ueberdies  gehört  d  in  vor-  und  nacheuklidischer  Zeit,  in
Protokollen  des  alten  und  modernen  Formulars  zu  den  unentbehrlichsten ­
  Bestandteilen  und  wird  demnach  wie  a  und  f
äusserst  selten,  auf  öffentlichen  Urkunden  ohne  besondere  Veranlassung ­
  nie  vermisst  (vgl.  Carl  Curtius  im  Philol.  XXIV  89);
denn  nr.  27  (b"  -f-  cbe  f)  ist  zu  vermuten,  dass  vor  b"  ursprünglich ­
  der  Namen  des  Archonten  und  der  Phyle  gestanden  habe.  —
nr.  25,  2  Z.  13  (b[e]f)  ist  ein  zweites  Decret,  das  aller  Wahrscheinlichkeit ­
  nach  in  derselben  Prytanie  zu  Stande  gekommen
war,  wie  das  vorausgehende  (eiusdem  fortasse  prytaniae  bemerkt
Köhler).  —  Dieselbe  Bewandtniss  hat  es  mit  nr.  119,  2  {cf").
190,  2  {hgscf").  302 b ,  2  f  (vermutlich  wie  119,  2  ein
Amendement  enthaltend)  und  390,  2  (h  g  [i]  e"  cf”).  Und  so
gelten  auch  für  die  anderen  oben  zusammengestellten  Decrete,
welche  von  den  Bestandteilen  des  Präscriptes  nur  den  letzten
aufweisen,  indem  ihnen  ein  Decret  mit  vollem  Protokoll  voraus-
            
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