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Hartei.
JDecret nr. 128 eine der ältesten Formen aufweist, so wirft
eine Bemerkung Köhler’s Licht auf dasselbe, wonach wir es
wahrscheinlich nur mit der Reproduction eines Ol. 92, 3 =410/9
v. Chr. gefassten Beschlusses zu thun haben. Und so lässt sich
noch mancher individuelle Aufschluss verheissende Zug aufspüren.
Doch liegt es nicht in meiner Absicht, diese Untersuchung,
für welche noch andere Vorarbeiten nöthig sind, nun
in die Hand zu nehmen. Hier sollen zunächst die Unterschiede
vor- und nacheuklidischer Formulare und die Eigenthümlichkeiten
der letzteren schärfer präcisirt und geprüft werden.
Wie bereits bemerkt, zeigen uns die älteren Formulare
die Verbindung der beiden Bestandtheile ad im Eingänge in
keinem Falle; die späteren hingegen sämmtlich bis auf die
Inschrift 17 {ab"d'ce'f), welche die Bundesurkunde von 01. 100,3
= 378/7 enthält und nr. 117 {acdge b" f”), in welcher ein
anderer 01. 110, 1 = 340/39 mit Tenedos geschlossener
Staatsvertrag niedergelegt ist. Ein dritter Fall 302, wo die
Köhler’sche Restitution im Eingang ab" d' ergeben würde, ist
sehr zweifelhafter Art, wie Köhler selbst bemerkt. Jene beiden
aber tragen den Charakter von Uebergangs- oder alterthümelnden
Mischformen an sich; die letztere nennt die Prytanie ohne
Nummer, wohl aber den Tag der Prytanie, die erstere setzt ab wie
dies auf den älteren Urkunden üblich voraus, fügt aber dann die
Phyle mit etr und die Nummer nach neuem Stile an. In beiden
steht die Sanctionirungsclausel unmittelbar hinter dem Datum.
Wie zäh Urkunden, die für den Austausch mit fremden Staaten
und internationalen Verkehr bestimmt waren, das alte solenne
Concept festhielten, werden wir noch später an anderen Erscheinungen
bestätigt finden. Als aber vorübergehend neben
dem Rathsschreiber eine neue Behörde, der ävaypa^eu? creirt
wurde und in den Präscripten eine Stelle erhalten musste, da
wurde noch einmal die feste Verbindung ad durch das sich
zwischen sie eindrängende neue Stück zerrissen 299“ ([’Exi — i]o-3<i>pou
apy v 0VT0? äeuiefpov, ävaYpaj^stot; oe ’Ewxoiipou xoü
ctou, etj. x/c; l[avSio[vtSoc e-/.TY]c irp]tnavela; hgis"), während auf
den anderen hieher gehörigen Urkunden der averypa^eii;, wie der
Schreiber auf den voreuklidischen, an der Spitze steht.
Was aber konnte bestimmend sein, dass man die alte für
den Zweck der Datirung allerdings kaum praktische Aufschrift