Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

568

Hartei.

JDecret  nr.  128  eine  der  ältesten  Formen  aufweist,  so  wirft
eine  Bemerkung  Köhler’s  Licht  auf  dasselbe,  wonach  wir  es
wahrscheinlich  nur  mit  der  Reproduction  eines  Ol.  92,  3  =410/9
v.  Chr.  gefassten  Beschlusses  zu  thun  haben.  Und  so  lässt  sich
noch  mancher  individuelle  Aufschluss  verheissende  Zug  aufspüren. ­
  Doch  liegt  es  nicht  in  meiner  Absicht,  diese  Untersuchung, ­
  für  welche  noch  andere  Vorarbeiten  nöthig  sind,  nun
in  die  Hand  zu  nehmen.  Hier  sollen  zunächst  die  Unterschiede
vor-  und  nacheuklidischer  Formulare  und  die  Eigenthümlichkeiten
  der  letzteren  schärfer  präcisirt  und  geprüft  werden.
Wie  bereits  bemerkt,  zeigen  uns  die  älteren  Formulare
die  Verbindung  der  beiden  Bestandtheile  ad  im  Eingänge  in
keinem  Falle;  die  späteren  hingegen  sämmtlich  bis  auf  die
Inschrift  17  {ab"d'ce'f),  welche  die  Bundesurkunde  von  01.  100,3
=  378/7  enthält  und  nr.  117  {acdge  b"  f”),  in  welcher  ein
anderer  01.  110,  1  =  340/39  mit  Tenedos  geschlossener
Staatsvertrag  niedergelegt  ist.  Ein  dritter  Fall  302,  wo  die
Köhler’sche  Restitution  im  Eingang  ab"  d'  ergeben  würde,  ist
sehr  zweifelhafter  Art,  wie  Köhler  selbst  bemerkt.  Jene  beiden
aber  tragen  den  Charakter  von  Uebergangs-  oder  alterthümelnden
  Mischformen  an  sich;  die  letztere  nennt  die  Prytanie  ohne
Nummer,  wohl  aber  den  Tag  der  Prytanie,  die  erstere  setzt  ab  wie
dies  auf  den  älteren  Urkunden  üblich  voraus,  fügt  aber  dann  die
Phyle  mit  etr  und  die  Nummer  nach  neuem  Stile  an.  In  beiden
steht  die  Sanctionirungsclausel  unmittelbar  hinter  dem  Datum.
Wie  zäh  Urkunden,  die  für  den  Austausch  mit  fremden  Staaten
und  internationalen  Verkehr  bestimmt  waren,  das  alte  solenne
Concept  festhielten,  werden  wir  noch  später  an  anderen  Erscheinungen ­
  bestätigt  finden.  Als  aber  vorübergehend  neben
dem  Rathsschreiber  eine  neue  Behörde,  der  ävaypa^eu?  creirt
wurde  und  in  den  Präscripten  eine  Stelle  erhalten  musste,  da
wurde  noch  einmal  die  feste  Verbindung  ad  durch  das  sich
zwischen  sie  eindrängende  neue  Stück  zerrissen  299“  ([’Exi  —  i]o-3<i>pou
  apy v 0VT0?  äeuiefpov,  ävaYpaj^stot;  oe  ’Ewxoiipou  xoü
ctou,  etj.  x/c;  l[avSio[vtSoc  e-/.TY]c  irp]tnavela;  hgis"),  während  auf
den  anderen  hieher  gehörigen  Urkunden  der  averypa^eii;,  wie  der
Schreiber  auf  den  voreuklidischen,  an  der  Spitze  steht.
Was  aber  konnte  bestimmend  sein,  dass  man  die  alte  für
den  Zweck  der  Datirung  allerdings  kaum  praktische  Aufschrift
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.