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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

Studien  über  attisches  Staatsreciit  und  Ürlrundenwesen.  1.

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Z.  2  "/.«Ta  xo]v  Os'ov  s  .  .  .  auf  eine  solche  doppelte  Datirung  zu
deuten,  wenn  dieselbe  ein  Volksdecret  enthielt;  doch  l'cco?  y;xo
10  '\/r t o<.c\i.a  Öioccou  xivcc  y)  cu/,■?;;  r,  Sijpou  bemerkt  Kumanudis.  Ein
interessantes  Beispiel  aus  dem  4.  Jahrhundert  v.  Chr.  bietet
aber  das  Belobungsdecret  eines  Priesters,  welches  Kumanudis
a.  a.  0.  S.  134  edirte:  [’EH  ap]^ovxo<;,  iepelwq  oe
’Av3po|[y.Äeou<;  ey.  KspapEcov,  exi  xf,c  ’Avxto/i'So?  oy|[B6y)?  upuxav£i'a]i;  y.x/..,
womit  man  aus  römischer  Zeit  nicht  etwa  Z.  2  der  von  Pittakis
  (l’ancienne  Athenes  p.  493)  mitgetheilten  Inschrift  iizl  Aazwvo?
ä'p/ovToq  y.tzi  tepew^  Apoü<j[ou  uyxxxou  vergleichen  darf,  indem  nach
K.  Keil’s  Nachweis  dieselbe  Person  das  Archontat  und  das
Priesterthum  des  Drusus  verwaltete  (vgl.  Rhein.  Mus.  XVIII  64),
eher  die  Weihinschrift,  welche  Philios  im  ’A0v;vaiov  V  S.  319
nr.  44  publicirte,  ’Acy.ATjTuw  y.cct  'Y-pei'a  y.at  2eßaGx<j>  Kafaapt  siri
ä'p-/ovxo<;  y.ai  tspeax;  ApoÜGCu  ixaxou  A^p.G/^apouc  ’A^view?,  ispetoc  Sicc  ßt'ou
Zi)vtovo?  'Pap.vcuaiou  (vgl.  Kumanudis  ebend.  AM  146).  Dass  unsere
Inschrift  nicht  etwa  gemissbraucht  werde,  um  eine  Nachricht
Plutarchs  in  der  Vita  des  Demetrius  10  S.  893  zu  retten,  ist
nach  Kirchhoff’s  überzeugender  Untersuchung  über  die  Datirung ­
  nach  Priestern  der  Soteren  kaum  zu  befürchten  (Hermes
11  161  ff.).  Derselbe  bemerkt  a.  a.  0.  S.  171:  ,Nichts  ist
gewöhnlicher  und  auch  natürlicher,  als  dass  Inschriftensteine,
welche  im  Temenos  eines  Tempels  aufgestellt  waren,  entweder
allein  oder  nebenher  nach  den  Priestern  oder  den  Priesterinnen
  der  Gottheiten  datirt  wurden,  denen  der  Tempel  gehörtet ­
  Und  damit  ist,  wie  ich  meine,  die  bis  jetzt  singuläre
Datirung  unseres  Decretes  erklärt,  auf  dessen  Abfassung  die
attische  Staatskanzlei'  ebensowenig  wie  auf  andere  derselben
Gattung  Einfluss  genommen  haben  mag.  Unter  diesen  Umständen ­
  verdient  selbst  eine  Kleinigkeit  wie  die  Schreibung
exol^eptcjsy,  auf  welche  als  eine  ganz  ausnahmsweise  bereits  Kumanudis ­
  aufmerksam  machte,  Beachtung.  Ich  vermag  im  Augenblick ­
  nur  ein  Beispiel  namhaft  zu  machen,  CIA.  II  nr.  117
Prg.  a  Z.  3;  325  Z.  5  steht  iizvyt-ßi<j'Cß.'>.  Auch  in  dem  Ehrendecret
  Zeno’s  bei  Diogenes  L.  VII  10  steht  der  Aorist.
Nicht  weniger  singulär  ist  461,  wo  gleichfalls  zwischen  b
und  h  eine  behördliche  Person  erwähnt  erscheint,  die  in  irgend
einer  Weise  mit  der  Protokollirung  oder  Aufzeichnung  der
Beschlüsse  zu  thun  gehabt  haben  dürfte:  yj  ’Eiuffidvv)?  ’E-ioavou
            
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