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Hartei.
ausser den bereits aufgezählten Inschriften, welche das alte
Formular in seiner Reinheit repräsentiren, nur wenige, wo der
Schreiber mit seinem blanken Namen aufgeführt wird; es
sind l c , 2. 17 b . 27. 55. Sonst hat überall der Schreiber sein
Demotikon (ich bezeichne dies durch b') oder Demotikon und
Vaternamen (ich bezeichne dies durch b"). Die Fälle der
ersten Art sind selten, nämlich: nr. l b , 1. 2. 23. ’AOvjvatov VI
S. 269 aus 01. 101, 2 nr. 52. 52 b . 52', 1. ’AGr'vawv V 516 aus
01. 104, 2 . nr. 66. 73, 1. 2. 76. 105 b . 125. 191 und ’AOvjv.
VI 158. Davon gehören 52. 52 b . 52' in ein Jahr 01. 103,
1 = 368 / 7 v. Chr.; ebenso die beiden an letzter Stelle genannten
und zwar in 01. 115, 1 — 320/19 v. Chr. Dieselben haben
das Eigenthümliche, dass neben dem YpaggaTsic der ävaypacs'jc
erscheint und dieser wenigstens an der Spitze der Inschrift
stehend, mit Vaternamen und Demotikon ausgezeichnet ist.
— 66 mag, nachdem durch 66 b eine kürzere Namensform des
Schreibers festgestellt ist, Vaternamen und Demotikon gehabt
haben. Was aber 73, 1. 2 betrifft, so stammt das erste Decret
aus den ersten Jahren nach Euklid und kann ganz wohl die
Form des jüngeren beeinflusst haben; in dem älteren wird
Eukles, in dem jüngeren Philokles, vermuthlich Eukles’ Sohn,
das Heroldsamt verliehen (vgl. Kirchhoff im Hermes I 15 ff.).
In 125 steht b' aus Versehen (vgl. 124. 126). In nr. 109 aus
01. 108, 2 = 347/6 v. Chr. wurde sogar der vom Steinschreiber
übersehene Vatername des Schreibers zwischen den Zeilen nachträglich
eingefügt. Jedenfalls wird man, wie die Dinge jetzt
liegen, in dem mit dem blossen Demotikon versehenen Namen
des Schreibers ein wenn auch nicht untrügliches, so doch unverächtliches
Indicium höheren Alters erblicken dürfen, eine
Erinnerung an jene Zeit, wo es von Bedeutung war, den
Schreiber durch sein Demotikon näher zu kennzeichnen. Das
war aber die Zeit vor 363 v. Chr., als die Person des Schreibers
mit jeder Phyle wechselte und das Amt noch nicht ein jähriges
war. Denn man scheint, worauf nach Böckh zum CIG. I nr. 81
jüngst wieder Foucart aufmerksam machte (Revue archeol. 1878
S. 120), den Schreiber einer anderen als der herrschenden Phyle
entnommen, d. h. aus den nicht prytanirenden Buleuten erloost
zu haben, wenn man aus acht zu solcher Beobachtung allein
geeigneten Inschriften l b , Z. 20. 8. 14 b . 17. 17 b . 23. 50. 52'. Revue