Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

Studien  über  attisches  Staatsrecht  und  Urkundenwesen.  I.

549

Abh.  d.  Berl.  Ak.  1862  S.  559),  während  in  nr.  33  und  33“,  wie
bemerkt,  der  wpio-o?  vpa[j.[j.xTs : Jc  KpixidSnj?  zu  keinem  anderen
Zwecke  als  um  zu  datiren  vorgesetzt  ist.  Weit  häufiger  sind
es  dieselben  22 c (?).  45.  58.  59.  61.  71;  wodurch  Böckh’s  Vermuthung,
  dass  das  Gegentbeil  als  die  Regel  vorausgesetzt  werden
solle  (Epigr.  chronol.  Stud.  S.  42),  nicht  bestätigt  wird.;  in
anderen  Fällen  ist  dies  nicht  zu  entscheiden,  wie  8.  20.  22“.
46.  46“.  62.  63.  70.  73.  75.  96.  Dass  dieser  neue  Zuwachs
nicht  der  Datirung  halber  gemacht  wurde,  dafür  spricht  von
seiner  geringen  Eignung  für  diese  Aufgabe  abgesehen  vielleicht
auch  die  Fassung,  wie  46  llpoxArji;  Axapßou  Eü(i)VU[j.suc  eYpapp.äxeuE.
’Eixi  ’Apicxlwvos  acyvnoc,  und  wechselnde  Stellung,  wo  er  mit  dem
Archontennamen  zusammen  auftritt  (b  a  nr.  46.  61.  62.  63,  ab'
nr.  59,  1.  67?),  besonders  aber,  dass  er  so  häufig  allein  steht.
Was  sollte  in  solchem  Falle  die  an  sich  kaum  verständliche
Bezeichnung  des  nicht  einmal  mit  dem  Monat  sich  deckenden
Jahrestheiles,  welcher  die  Functionsdauer  des  Schreibers  und
seiner  Phyle  darstellt?  Auch  ist,  wie  aus  zahlreichen  Stellen  der
Rechnungsakten  erhellt,  dem  officiellen  Stil  des  5.  Jahrhunderts
die  Verwendung  der  numerirten  Phyle,  wie  nr.  188,  Z.  3  ’E-i  xt,c
Aiavnoo?  Kptinrfi  xpuxavsuouaY)?,  Z.  5  'Ext  Aiyyjioo?  Seuxepa?  xpiixaveuoucy]?,
  Z.  7  ’Ex't  xijs  OtVYjlScx;  xpi'xrjc  xpuxavsuoiav)?,  in  dieser  Bedeutung ­
  durchaus  geläufig.  Jedenfalls  aber  wird  die  besondere
Bezeichnung  des  Schreibers  nicht  eine  blosse  Spielerei  gewesen,
sondern  zu  einem  Zwecke  erfolgt  sein,  welchem  der  Schreibername ­
  im  Innern  des  Protokolles  nicht  oder  nicht  völlig  zu  genügen
schien.  Es  wird  später  für  die  Urkunden  der  nacheuklidischen
Zeit  nachgewiesen  werden,  dass  die  Ueberschrift  des  Schreibers
sie  legalisirte  und  als  öffentliche  beglaubigte,  und  dieselbe  Bedeutung ­
  dürfte  auch  der  Schreiberaufschrift  in  den  Decreten  des
5.  Jahrhunderts  zuzuerkennen  sein.  Für  nr.  40  steht  dies  nach
dem  eben  bemerkten  ausser  Frage.  Der  Schreiber  bezeichnet
sich  dadurch  gleichsam  als  denjenigen,  welcher  eine  Urkunde
im  Aufträge  und  Namen  des  Staates  gestiftet,  wie  hie  und  da
auf  privaten  Urkunden  der  Stifter  seinen  Namen  an  die  Spitze
setzt,  so  CIA.  II  nr.  403.  482,  und  wie  334  (vielleicht  auch  321)
der  xapia?  cxpaxiwxizöv  als  Aufsteller  dieses  Steines  zu  betrachten
sein  dürfte.  Aus  demselben  Grunde  nimmt  der  kurzlebige
ävaYpacpeü?  um  01.  115  diese  Stelle  für  sich  in  Anspruch.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.