Studien über attisches Staatsrecht und Urkundenwesen. I.
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Abh. d. Berl. Ak. 1862 S. 559), während in nr. 33 und 33“, wie
bemerkt, der wpio-o? vpa[j.[j.xTs : Jc KpixidSnj? zu keinem anderen
Zwecke als um zu datiren vorgesetzt ist. Weit häufiger sind
es dieselben 22 c (?). 45. 58. 59. 61. 71; wodurch Böckh’s Vermuthung,
dass das Gegentbeil als die Regel vorausgesetzt werden
solle (Epigr. chronol. Stud. S. 42), nicht bestätigt wird.; in
anderen Fällen ist dies nicht zu entscheiden, wie 8. 20. 22“.
46. 46“. 62. 63. 70. 73. 75. 96. Dass dieser neue Zuwachs
nicht der Datirung halber gemacht wurde, dafür spricht von
seiner geringen Eignung für diese Aufgabe abgesehen vielleicht
auch die Fassung, wie 46 llpoxArji; Axapßou Eü(i)VU[j.suc eYpapp.äxeuE.
’Eixi ’Apicxlwvos acyvnoc, und wechselnde Stellung, wo er mit dem
Archontennamen zusammen auftritt (b a nr. 46. 61. 62. 63, ab'
nr. 59, 1. 67?), besonders aber, dass er so häufig allein steht.
Was sollte in solchem Falle die an sich kaum verständliche
Bezeichnung des nicht einmal mit dem Monat sich deckenden
Jahrestheiles, welcher die Functionsdauer des Schreibers und
seiner Phyle darstellt? Auch ist, wie aus zahlreichen Stellen der
Rechnungsakten erhellt, dem officiellen Stil des 5. Jahrhunderts
die Verwendung der numerirten Phyle, wie nr. 188, Z. 3 ’E-i xt,c
Aiavnoo? Kptinrfi xpuxavsuouaY)?, Z. 5 'Ext Aiyyjioo? Seuxepa? xpiixaveuoucy]?,
Z. 7 ’Ex't xijs OtVYjlScx; xpi'xrjc xpuxavsuoiav)?, in dieser Bedeutung
durchaus geläufig. Jedenfalls aber wird die besondere
Bezeichnung des Schreibers nicht eine blosse Spielerei gewesen,
sondern zu einem Zwecke erfolgt sein, welchem der Schreibername
im Innern des Protokolles nicht oder nicht völlig zu genügen
schien. Es wird später für die Urkunden der nacheuklidischen
Zeit nachgewiesen werden, dass die Ueberschrift des Schreibers
sie legalisirte und als öffentliche beglaubigte, und dieselbe Bedeutung
dürfte auch der Schreiberaufschrift in den Decreten des
5. Jahrhunderts zuzuerkennen sein. Für nr. 40 steht dies nach
dem eben bemerkten ausser Frage. Der Schreiber bezeichnet
sich dadurch gleichsam als denjenigen, welcher eine Urkunde
im Aufträge und Namen des Staates gestiftet, wie hie und da
auf privaten Urkunden der Stifter seinen Namen an die Spitze
setzt, so CIA. II nr. 403. 482, und wie 334 (vielleicht auch 321)
der xapia? cxpaxiwxizöv als Aufsteller dieses Steines zu betrachten
sein dürfte. Aus demselben Grunde nimmt der kurzlebige
ävaYpacpeü? um 01. 115 diese Stelle für sich in Anspruch.