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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

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Hartei.

der  functioirirenden  Beamten,  einen  gewissen  Widerwillen  gegen
Strenge  der  Form  oder  den  Mangel  an  strengen  Formen,  durch
die  Flüchtigkeit  des  Expedits  oder  der  Steinschreiber  erklären,
ob  nicht  ihre  Varietäten  durch  den  meritorischen  Inhalt  der
Beschlüsse  und  die  davon  abhängige  Art  der  parlamentarischen
Behandlung  bedingt  sind,  ob  nicht  von  da  aus  ein  Einblick  in
das  attische  Kanzlei-  und  Archivwesen  und,  was  wichtiger  ist,
in  den  Verkehr  der  Behörden  und  ihre  staatsrechtliche  Stellung,
welche  uns  die  zerstückte  und  getrübte  Ueberlieferung  des
Alterthums  über  diese  Dinge  versagt,  gewonnen  werden  könne.
Die  Antwort  auf  diese  Fragen  suchen  die  folgenden
Studien  zu  geben  oder  wenigstens  vorzubereiten.  Ihr  eigentlicher ­
  Gegenstand  sind  die  nacheuklidischen  Staatsurkunden;
doch  ist  es  nicht  möglich,  Bedeutung  und  Entwickelung  ihrer
Formen  unabhängig  von  den  Psephismen  des  5.  Jahrhunderts,
aus  welchen  sie  zusehends  nach  und  nach  herauswuchsen,  zu
begreifen.  Es  sind  demnach  auch  jene,  so  weit  es  unerlässlich
oder  nützlich  schien,  mitherangezogen  worden.
Die  reichsten  Protokolle  der  voreuklidischen  Staatsurkunden
haben  folgende  Bestandtheile,  welche  ich  im  Laufe  dieser  Untersuchung ­
  der  Kürze  halber  mit  den  ihnen  Vorgesetzten  Zeichen
benennen  werde:
a  =  Namen  des  Archonten,  6  Setva  v;p/£v.
b  =  Namen  des  Schreibers  der  prytanirenden  Phyle  (später
des  jährigen  Rathsschreibers),  6  osiva  EYpap.gaxeusv.
c  =  Sanctionirungsformel,  ISö^sv  ty)  ßouXij  xal  xü  Sv)gw.
d  =  Namen  der  prytanirenden  Phyle,  rj  Setva  expuxaveuev.
e  =  Namen  des  Präsidenten  der  Versammlung,  &  Seiva
eTCcxaxei.
f  =  Namen  des  Antragstellers,  6  Seiva  ewcev.
Der  erste  Bestandteil  («)  kann  nicht  als  ein  notwendiger
bezeichnet  werden,  wohl  aber  sind  dies  die  anderen,  indem
zwar  die  trümmerhafte  Ueberlieferung  uns  selten  alle  vollständig
erhalten  hat,  das  nachweisbare  Fehlen  aber  eines  in  dem
ursprünglichen  Concept  auf  ganz  bestimmte  Veranlassung  zurückgeht. ­
  Die  notwendigen  fünf  Bestandtheile  stehen  in  einer
unverrückbaren  Ordnung,  c  db  e  /,  deren  Princip  später  gesucht
werden  soll.;  ihre  grammatische  Verbindung  ist  asyndetisch,
innerhalb  dieses  Gefüges  ist  jeder  Zusatz,  wie  das  Demotikon
            
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