Erasmiana. I.
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das iudicium posteritatis ein besseres sein. Ego tanquam gregarius
miles tua signa sequens schliesst er artig sein Schreiben,
das auch in anderen Stücken (z. B. in der warmen Vertheidigung
des todten Nesen) zu den schönsten Beweisen für Melanchthon’s
verehrungswürdigen Charakter gehört.
Sehr erregt drückt sich dagegen Erasmus in einem
Schreiben an Georg gegen Luther aus (30. Juni 1530); er
findet nichts Gutes an ihm, spottet über seine Schrift über
die Türken und ergeht sich in den rücksichtslosesten Ausfällen.
Freilich muss man sich die damalige Stimmung des
Erasmus, der körperlich wieder einmal ungemein litt, durch
den Zusammenstoss mit Geldenhauer 1 und seine Anfeinder im
katholischen Lager aufs Höchste erbittert war, vergegenwärtigen,
wenn man ihm hinsichtlich des Tones jenes Briefes gerecht
werden will. 2
In Wittenberg (oder doch wenigstens Melanchthon) erwartet
man von Erasmus noch immer ein gewisses Wohlwollen
für die evangelische Sache. Melanchthon hatte erfahren, dass
Erasmus vom Kaiser zum Reichstage nach Augsburg berufen
worden sei, 3 schon am 27. Juli schreibt er an diesen, 4 drückt
ihm seine Befriedigung darüber aus, dass er beim Kaiser sich
gegen gewaltthätige Pläne ausgesprochen, bittet ihn, von dieser
Bemühung nicht ablassen zu wollen; Ruhmvolleres könne er
nicht thun. Und nochmals beschwört er ihn, den Kaiser zu
ermahnen, den Krieg gegen die Mitbrüder nicht zu beginnen,
die sich ja nicht weigern, auf billige Bedingungen einzugehen.
Der Brief ist unter dem Eindrücke der Besorgniss geschrieben,
welche die drohende Apostrophe am Schlüsse der ,Confutatio‘
der katholischen Theologen in Melanchthon und seinen Glaubensverwandten
erzeugen musste. Allerdings hiess es, den Einfluss
des Erasmus überschätzen, wenn man erwartete, er werde den
Hetzereien der dominicanischen Partei ein Ende machen können,
und er selbst widersprach schon 2. August 1530 in einem
1 Die Streitschrift ,Contra quosdam, qui se falso iaciant Evangelicos“:
Opera X. 1574 ff.
2 Der Brief abg. Opera III. 1293.
3 In seinem Schreiben an Luther Corp. Reform. II. 145.
4 Corp. Reform. I. 232.