Erasmiana. I.
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erinnern, die Mönche in Wirklichkeit würden, was sie heissen.
Das werde auch Jeder finden, der ihn ohne Voreingenommenheit
lese, wenn man aber die Werke des Chrysostomus und Hieronymus
in dem Sinne lese, mit dem man seine lese, würde
man wohl mehr zu tadeln finden, als in seinen. 1 Aehnlichen
Anklagen der schlechten Mönche und gleichgearteten Theologen
— die er bei den Deutschen nicht kenne, wohl aber in Spanien,
Ungarn, Polen, England, den Niederlanden und besonders in
Frankreich, wo sie gegen die guten Wissenschaften einen argen
Lärm erheben — ähnlichen Anklagen begegnet man auch in
einem Briefe an Gleorg von Sachsen vom 2. September 1526
(Nr. XI unserer Sammlung). Sie seien es, die gegen ihn als
den zu Felde zögen, von dem man glaubt, dass er die guten
Studien erweckt oder doch gefördert habe, gewiss hätten sie
gesiegt, wenn sie nicht durch die Fürsten in Zaum gehalten
worden wären.
Der zweite Theil des Hyperaspistes wurde jedesfalls
damals mit Begier erwartet, Erasmus entschuldigt sich mit
seiner Krankheit, die Aerzte gäben keine Hoffnung. Er bittet,
nachdem er dem Herzog Mittheilung gemacht, dass er den
Briefwechsel Georgs und Luther’s an den englischen Hof gesandt,
die Wissenschaften auch fortan so unterstützen zu wollen,
wie er bisher gethan.
Dass der zweite Theil des Hyperaspistes nicht sogleich
erschien, erzeugte am sächsischen Hofe neuerdings eine Verstimmung
gegen Erasmus, der Emser in einem Briefe (vom
25. December 1526) 2 Ausdruck gab. Nach freundlichen Versicherungen
der Huld des Herzogs und des ganz ,erasmischen‘
Pistorius, die sich durch die Bedda und Sutor nicht irre machen
Hessen, äussert Emser sein Befremden über die Verzögerung
des zweiten Theiles des Hyperaspistes, das mache ihn auch
bei ihnen — verdächtig. Er möge dazu sehen, diese Schrift zu
vollenden. Es widerstrebt mir länger bei den Worten zu verweilen,
in denen Emser einerseits den König von England in
1 Der Brief an Georg vom 30. Juli 1526 (Opera III. 945) enthält nichts
als Bemerkungen über den noch nicht eingetroffenen Ehrenbecher und
Klagen über Arbeitslast und Krankheit.
2 Spicil. XIV. 5.