Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

166

Keller.

auch  andere  Schriftsteller  des  Alterthums  trifft,  das  halte  ich
für  eine  unwahre,  unwissenschaftliche  Art  der  Interpretation.
Geben  wir  ruhig  den  historischen  Irrthum  des  Horaz  zu:  als
Dichter  bleibt  er  dennoch  gross.  Der  dritte  und  schwächste
Einwand  gegen  V.  17,  übrigens  nicht  gegen  diesen  allein  und
speciell,  wird  erhoben  auf  Grund  des  Vierzeilengesetzes.  Diese
Meineke’sche  These  ist  für  Manche  ein  Dogma  geworden,  an
dem  zu  rütteln  die  grösste  Ketzerei  ist.  Doch  haben  sich  auch
schon  sehr  entschiedene  Stimmen  dagegen  hören  lassen,  z.  B.
Düntzer,  Einleitung  zu  seiner  Horazausgabe  S.  18.  Und  mindestens ­
  für  das  IV.  Buch  der  Oden,  das  sich  ja  in  mehreren
Aeusserlichkeiteu  wesentlich  von  den  ersten  drei  Büchern  unterscheidet, ­
  ist  das  Gesetz  durchaus  unbewiesen  (siehe  J.  Häussner,
de  Hör.  c.  IV  8,  Programm  des  Gymn.  zu  Freiburg  im  Br.
1876).  Da  sich  unser  Gedicht  zwar  mit  zwei,  aber  nicht  mit
vier  dividieren  lässt,  so  hat  man  versucht,  2,  6,  10,  14  Verse
auszuwerfen  oder  auch  (an  verschiedenen  Stellen)  zwei  Verse
einzuschieben.  Diess  sind  lauter  gewaltthätige  und  werthlose
Manipulationen.  Pläussner  a.  a.  O.  führt  aus,  dass  auch  weder
bei  dem  Metriker  aus  der  Zeit  Neros,  Caesius  Bassus,  eine
Spur  des  Meineke’schen  Gesetzes  sich  zeigt,  noch  dass  in  den
lyrischen  Partien  der  Tragödien  Senecas,  trotz  der  vielen  Anklänge ­
  an  Horaz,  ein  Vierzeilengesetz  zu  Tage  tritt.  Wenn
man  endlich  sogar  in  einigen  Ueberschriften  der  horazischen
Oden  die  Zufügung  des  Wortes  Tetracolos  als  ein  urkundliches ­
  Zeugniss  für  das  Vierzeilengesetz  hat  nehmen  wollen
(Usener  im  Rhein.  Mus.  XXIV  343),  so  dürfte  daran  bei
näherer  Betrachtung  nichts  Stichhältiges  bleiben,  als  dass  in
c.  IV  7  der  Urheber  der  Mavortiana  (A'B/f),  also  vielleicht
Mavortius  selbst  oder  der  Copist  des  Stammcodex  entweder
durch  einen  Schreibfehler  'tetracolos  statt  dicolos  gesetzt  hat,
oder  dass  jener  Mann  wirklich  c.  IV  7  in  vierzeilige  Strophen
zerlegt  hat.  Mir  ist  die  erstere  Annahme,  die  eines  Schreibfehlers, ­
  wahrscheinlicher.  Hier  in  der  achten  Ode  fügt  der
gleiche  Mann  (A  B')/)  das  richtige  monocolos  bei,  während  in
der  I.  Classe  (ay)  tetracolos  zugefügt  wird;  letzteres  ist  ein
entschiedener  Irrthum,  Verschreibung  für  monocolos;  denn  es
liegt  weder  die  geringste  Spur,  noch  der  geringste  Schatten
von  Wahrscheinlichkeit  vor,  dass  (selbst  eine  Interpolation
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.