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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

Kritische  Beiträge  zura  IV.  Buche  der  horazischen  Oden.

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Emendation  Raefis  in  Schwung  gekommen.  Mag  die  Lesart
retis  in  einem  .manuscriptum  exemplar  Rottendorphik  gestanden ­
  haben  oder  nicht:  keinenfalls  gehört  die  Lesart  dem
Archetyp  an;  denn  alle  von  uns  eingesehenen  Handschriften
haben  kein  s.  Sofern  aber  Tacitus  von  den  rätischen  Alpen,
niemand  dagegen  von  den  vindelicischen  Rätiern  spricht,  hat
allerdings  des  N.  Heinsius  Conjectur  viel  für  sich.  Allein  es
scheint  mir  doch  zu  unsicher,  ob  Horaz  wirklich  die  Rätier
und  Vindelicier  auseinander  gehalten  hat.  Er  verwahrt  sich  ja
im  Folgenden  ausdrücklich  gegen  ethnographische  Gelehrsamkeit, ­
  und  auch  Martial  scheint  beide  Völkerstämme  nicht  als
verschieden  angesehen  zu  haben,  IX  84,  5:  Me  tibi  Vindelicis
Raetus  narrabat  in  oris.  Wahrscheinlich  hielt  Horaz  die  Vindelicier ­
  für  einen  Theil  der  Rätier.  Und  dass  sub  Älpibus
keines  weitern  Epithetons  bedürftig  ist,  wird  niemand  bezweifeln, ­
  vgl.  Lucan.  I  302:  Hiemesque  sub  Älpibus  actae.  Ich
möchte  vermuthen,  Bentley  würde  seine  Vertheidigung  der
Heinsius’schen  Conjectur,  welche  von  ausserordentlichem  Einfluss ­
  auf  die  Horazkritiker  gewesen  ist,  gar  nicht  unternommen
haben,  wenn  er  sich  nicht  hinsichtlich  der  Handschriften  getäuscht ­
  hätte.  Er  glaubte  nämlich,  wenn  hinter  dem  reti  oder
raeti  ein  Buchstabe  ausradiert  war,  dieser  ausradierte  Buchstabe
sei  ein  s  gewesen;  allein  es  war  ein  zweites  i.  Uebrigens  haben
auch  schon  die  Mönche  an  dem  Raeti  Vindelici  Anstoss  genommen ­
  und  wir  finden  in  den  Handschriften  v  und  q,  also
nicht  vor  dem  zwölften  bis  dreizehnten  Jahrhundert,  V.  18
zwischen  gereutem  und  Vindelici  ein  et  eingeschoben.  Diese
Emendation,  welche  in  vielen  alten  Ausgaben  gedruckt  im
Texte  steht,  ist  höchst  bedenklich,  weil  sich  Horaz  im  IV.  Buche
sehr  hütet,  lange  Vocale  zu  elidieren.
18  —  22.  Quibus  e.  q.  s.  —  omnia  werden  von  Vielen
(Lambin,  Guyet,  Buttmann,  Peerlkamp,  Meineke,  Linker,
Gruppe  und  Andern)  für  eine  Interpolation  gehalten.  Diese
müssen  dann  sed  in  et  verwandeln  und  verfallen  somit  in  den
eben  gerügten  prosodischen  Fehler:  Vindelic(i)  et  diu.  So  etwas
darf  dem  IV.  Buche  nicht  durch  Conjectur  imputiert  werden.
Die  Verse  passen  aber  ganz  köstlich  in  den  Zusammenhang.
Nicht  eine  gelehrte  Abschweifung  soll  es  sein,  wie  Ritter  meint,
ll*
            
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