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Joseph Chmel.
trägt seinen Hauptleuten, Verwesern und Richtern auf, alle gegen
das Stift, dessen Urkunden vor einigen Jahren meist entfremdet und
vernichtet worden sind, auftretenden Kläger an ihn, den König,
zu verweisen, er werde dann Recht sprechen lassen (Regesten I,
Nr. 2278). Der Propst zu Eherndorf hatte von Bernhard von Laakch
eine Hube im Dorfe Gutenstein bei der Pfarrkirche und eine Wiese
daseihst erkauft, beide Stücke waren Lehen des Fürstenthums
Kärnten; König Friedrich machte am 7. März 1448 dieselben zu
freiem Eigen (Regesten I, Nr. 2428). Eherndorf hatte übrigens nicht
bloss widrige Schicksale von äusseren Feinden zu erdulden, auch
innere machten ihm zu schatfen; so erlässt der König am 19. September
1448 einen Steckbrief gegen einen flüchtigen Chorherrn, der
bei seinerEntwedchufig allerlei Stiftsgut mit sich genommen hatte. Der
Auftrag lautet übrigens auch auf andere Chorherren, falls sie aus
diesem Stifte entweichen würden, zu greifen; vermuthlich gab es
einen inneren Krieg, wie damals so manche andere geistliche
Comnmnitäten innerlich zerrüttet waren (Regesten I, Nr. 2483).
Der Propstei Werd bestätigt König Friedrich am 5. Jänner
1444 zu St. Veit sämndiche Privilegien, insbesondere einen Schiedsprueh
des Bischofs Berthold von Bamberg zu ihren Gunsten, gegen
die Finkensteiner (Regesten I, Nr. 1588).
Die Privilegien des Benedictiner - Klosters St. Paul im
Lavantthale bestätigt er am 2. September 1449 ebenfalls während
eines Aufenthaltes in St. Veit (Regesten I, Nr. 2590).
Dem Cistercienser-Ivloster Vi kt ring, gibt er 1443 seine Mühle
„an der Lankchwart auf der Landstrass bei der prukgen gelegen,”
die jetzt Jakob Kriechpaum inne hat und jährlich 2 Pfund Pfge.
zahlt. Auch gestattet er aus besonderer Gnade, dass man jährlich
zwölf halbe Fass seines Bauweines auch Zehent und Bergrechts von
„Lembach” und „Pyker” durch die Stadt Marburg und auf der
Strasse durch den „Traawald” nach Viktring führe (Archiv des
Finanzministeriums, Ms. Nr. 50 b, fol. 14.)
Dem Benedictiner-Kloster St. Salvator zu Millstatt bestätigt
er am 18. August 1444 die von seinen Vorfahren erhaltenen
Privilegien (Regesten I, Nr. 1(589) und zwei Tage später (20. Aug.
1444) die gefürstete Freiung im Bezirk seiner Mauern (Regesten 1,
Nr, 1692 it. Nr. 1701). Aus einem zu Nürnberg am 1. October'1444
erlassenen Gerichtsspruche König Friedrich’s erhellt, dass Abt