Habsburgische Excurse.
89
und die Anordnung desselben, dass der Landesfürst von Steiermark
jederzeit ihr Vogt sein soll (ddo. Gretz, S. Lucientag. — G. Ilausarcliiv,
Ms. 176, fol. 103. v.).
Wenig wissen wir yon den steierischen Frauen-Klö stern.
Am 21. September 1441 befreiet König Friedrich das Frauenkloster
zu Gr ätz von der Steuer, die jezuweilen von den
Landesfürsten auf die Prälaten und den Klerus des Landes gelegt
wird, da seine Dotation unzulänglich sei (Regesten I, Nr. 376).
Dem Frauenkloster zu Mäh r e nber g verleiht er am 26. Jänner
1450 Mauthfreiheit für seine Lebensbedürfnisse und die Ausübung
der eigenen Gerichtsbarkeit (durch seinen Anwalt und seine Amtsleute,
s. Regesten I, Nr. 2605).
Die Privilegien des ansehnlichen Frauenklosters zu Goss bestätigte
König Friedrich am 17. December 1443 unter einer Pön
von 50 Mark Goldes (Regesten I, Nr. 1570), nachdem er am 27. Juni
desselben Jahres (1443) dem Richter zu Eisenerz befohlen hatte,
die Holden des Klosters, welche sich geweigert hatten die auf sie
gelegte Steuer (6000 fl. mussten die steierischen Prälaten und Klöster
beisteuern zur Abfertigung Herzog Albrecht’s, Bruder des Königs) zu
entrichten, dazu zu nöthigen (im Joanneum zu Gratz). — Einen
Streit des Klosters mit dein Erbmarschall in Kärnten und Oberst-Kämmerer
in Steiermark, Niclas von Liechtenstein, hinsichtlich des
Marschallfutters, das das Kloster von seinen Gütern in Kärnten zu
geben hatte, liess König Friedrich durch den Patriarchen von Aquileja
(Lorenz) und Verweser des Eisthums Lavant gütlich ausgleichen f ).
..werden, ratsam hilffleich vnd gewalts viel vnreclits vor sein, vntz anvnsilocli
;.vntz an fl' vnscr widerrnfTen. Ob auch hinfiir von der obgemeltn artikl ainem
„oder mer oder in ander weg icht zwitrecht zwischen in entstunden vnd erhebt
„wurden, die sullen sy an den oligenantn vnsern hauhtman bringen sy darumb
„zu entschaiden vnd welhcr tail die vorgoschriben vnser Ordnung nicht stett
„hielt vnd dawider tet, vnd vns darumb furpraclit wurde, den wolten wir
„schwerleich darumb schaffen zu straffen. Mit vrlcund des briefs. Gehen zu
„Pettaw, an des heiligen kreutztag inventionis nach kristi gepurd im viertze-„henhundert
vnd sibenundviertzigisten Jar, vnsers reichs im achten jar.
Comnlissione domini Regis in consiiio.”
Ms. N. 176. Oestr. Coilect. d. Dominicanerkl.
zu Pettau. fol. 106. v.
i) Revers des Liechtenstein vom 15. April 1445 ; wir theilen denselben aus dem im
geh. Hausarchive liegenden Originale hier mit. „Ich Niclas von Liechtenstein