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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

Habsburgische  Excurse.

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und  die  Anordnung  desselben,  dass  der  Landesfürst  von  Steiermark
jederzeit  ihr  Vogt  sein  soll  (ddo.  Gretz,  S.  Lucientag.  —  G.  Ilausarcliiv,
  Ms.  176,  fol.  103.  v.).
Wenig  wissen  wir  yon  den  steierischen  Frauen-Klö  stern.
Am  21.  September  1441  befreiet  König  Friedrich  das  Frauenkloster ­
  zu  Gr  ätz  von  der  Steuer,  die  jezuweilen  von  den
Landesfürsten  auf  die  Prälaten  und  den  Klerus  des  Landes  gelegt
wird,  da  seine  Dotation  unzulänglich  sei  (Regesten  I,  Nr.  376).
Dem  Frauenkloster  zu  Mäh  r  e  nber  g  verleiht  er  am  26.  Jänner
1450  Mauthfreiheit  für  seine  Lebensbedürfnisse  und  die  Ausübung
der  eigenen  Gerichtsbarkeit  (durch  seinen  Anwalt  und  seine  Amtsleute, ­
  s.  Regesten  I,  Nr.  2605).
Die  Privilegien  des  ansehnlichen  Frauenklosters  zu  Goss  bestätigte ­
  König  Friedrich  am  17.  December  1443  unter  einer  Pön
von  50  Mark  Goldes  (Regesten  I,  Nr.  1570),  nachdem  er  am  27.  Juni
desselben  Jahres  (1443)  dem  Richter  zu  Eisenerz  befohlen  hatte,
die  Holden  des  Klosters,  welche  sich  geweigert  hatten  die  auf  sie
gelegte  Steuer  (6000  fl.  mussten  die  steierischen  Prälaten  und  Klöster
beisteuern  zur  Abfertigung  Herzog  Albrecht’s,  Bruder  des  Königs)  zu
entrichten,  dazu  zu  nöthigen  (im  Joanneum  zu  Gratz).  —  Einen
Streit  des  Klosters  mit  dein  Erbmarschall  in  Kärnten  und  Oberst-Kämmerer
  in  Steiermark,  Niclas  von  Liechtenstein,  hinsichtlich  des
Marschallfutters,  das  das  Kloster  von  seinen  Gütern  in  Kärnten  zu
geben  hatte,  liess  König  Friedrich  durch  den  Patriarchen  von  Aquileja
(Lorenz)  und  Verweser  des  Eisthums  Lavant  gütlich  ausgleichen f ).

..werden,  ratsam  hilffleich  vnd  gewalts  viel  vnreclits  vor  sein,  vntz  anvnsilocli
;.vntz  an  fl'  vnscr  widerrnfTen.  Ob  auch  hinfiir  von  der  obgemeltn  artikl  ainem
„oder  mer  oder  in  ander  weg  icht  zwitrecht  zwischen  in  entstunden  vnd  erhebt
„wurden,  die  sullen  sy  an  den  oligenantn  vnsern  hauhtman  bringen  sy  darumb
„zu  entschaiden  vnd  welhcr  tail  die  vorgoschriben  vnser  Ordnung  nicht  stett
„hielt  vnd  dawider  tet,  vnd  vns  darumb  furpraclit  wurde,  den  wolten  wir
„schwerleich  darumb  schaffen  zu  straffen.  Mit  vrlcund  des  briefs.  Gehen  zu
„Pettaw,  an  des  heiligen  kreutztag  inventionis  nach  kristi  gepurd  im  viertze-„henhundert
  vnd  sibenundviertzigisten  Jar,  vnsers  reichs  im  achten  jar.
Comnlissione  domini  Regis  in  consiiio.”
Ms.  N.  176.  Oestr.  Coilect.  d.  Dominicanerkl.
zu  Pettau.  fol.  106.  v.
i)  Revers  des  Liechtenstein  vom  15.  April  1445  ;  wir  theilen  denselben  aus  dem  im
geh.  Hausarchive  liegenden  Originale  hier  mit.  „Ich  Niclas  von  Liechtenstein
            
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