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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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Joseph  Chmel.

geschickte  von  der  politischen  nicht  zu  trennen.  Besonders  ist
das  Verhältniss  des  Erzstiftes  Salzburg  und  seiner  Suffragane,  Seckau.
Gurk,  Lavant  von  höchster  Wichtigkeit;  die  Besitzungen  dieser  Kirchenfursten
  und  ihre  Stellung  gegen  den  Landesfürsten,  zumal  in
der  Zeit,  wo  derselbe  zugleich  deutsches  Reichsoberhaupt  'war,  verdienen ­
  die  umsichtigste  Beleuchtung.  Leider  sind  die  Acten  und  Urkunden ­
  aus  diesen  Jahren  (1440—1402)  so  fragmentarisch  und
lückenhaft,  dass  man  sehr  leicht  irre  gehen  kann  in  positiven  Behauptungen. ­
  Salzburg  war  auf  Seite  des  Concils  zu  Basel,  selbst
noch  zu  einer  Zeit,  da  K.  Friedrich  bereits  mit  Papst  Eugen  IV.  und
seinem  Nachfolger  Nicolaus  V.  aufs  innigste  verbunden  war;  wahrscheinlich ­
  hatte  diese  Stellung  Einfluss  auf  des  römischen  Königs
Benehmen  gegen  den  Erzbischof,  der  aber  nicht  versäumte,  sich  das
Wohlwollen  einflussreicher  Räthe  zu  verschaffen,  um  die  königlichen
Gesinnungen  zu  seinen  Gunsten  umzustimmen  *).

1)  Die  Geschichte  des  Erzstiftes  Salzburg  in  diesem  Zeiträume  verdiente  allerdings
  eine  umständliche  Beleuchtung,  die  wir  uns  für  eine  besondere  Abhandlung ­
  Vorbehalten,  wir  können  hier  nur  des  Erzbischofs  Verhältniss  zum  römischen ­
  Könige  berücksichtigen.
Zu  Brixcn  vermittelte  König  Friedrich  auf  der  Rückkehr  von  seiner  ersten
Krönungsreise  (10.  und  12.  Jänner  1443,  s.  Regesten  I,  Nr.  1337  und  1343)
zwischen  Herzog  Heinrich  von  Baicrn  und  dem  Erzbischof  Friedrich  von  Salzburg, ­
  welche  durch  längere  Zeit  Jurisdictionsstreitigkeiten  in  Unfrieden  versetzt ­
  hatten.
Der  Erzbischof  musste  das  oberste  Halsgericht  in  Müldorf  und  auf  der
Herrschaft  Mattsee  durch  eine  beträchtliche  Geldsumme  an  sich  lösen  und  dem
Herzog  die  Gerechtsame  des  Erzstiftes  im  Landgerichte  Tittinoning  und  einem
Theile  von  Trossberg  cediren.
Wenige  Wochen  später  verlieh  König  Friedrich  in  Salzburg  selbst  dem
Kirchenfürsten  die  Reichsregalien,  der  den  gewöhnlichen  Lehenseid  leistete
(Regesten  I,  Nr.  1381,  30.  Jänner  1443).
Hinsichtlich  der  Verhältnisse  des  Erzbischofs  in  den  Erb  landen  des
römisch-deutschen  Königs  ist  zu  bemerken,  dass  die  landesfürstlichen  Gerichte ­
  bei  Klagen  innerösterreichischer  Landesedlen  gegen  den  Erzbischof
bereit  waren,  den  letztem  zum  persönlichen  Erscheinen  in  der  Landschranne
zu  nötliigen.  Der  König  jedoch  scheint  durch  das  Ansicliziehen  der  Rechtssachen ­
  der  Stellung  des  geistlichen  Reichsfürsten  gebührende  Rücksicht  geschenkt ­
  zu  haben.
Zu  der  in  meinen  Materialien,  Bd.  I,  S.  171,  Nr.  LV,  abgedruckten  Urkunde
vom  28.  Juni  1445  (s.  Regesten  I,  Nr.  1933),  vermög  welcher  K.  Friedrich
verspricht,  den  Proccss  zwischen  dem  Erzbischof  und  dem  krainerischen
            
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