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Joseph Chmel.
Labyrinth dieser selbstsüchtigen Bestrebungen ins Einzelne
verfolgt, dann wird auch diese Periode lehrreich und interessant,
wenn gleich das Interesse mehr ein pathologisches ist.
Auch Kaiser Friedrich IV. hielt sich von diesem Streben nicht frei,
wie konnte er, da es ein allgemeines war und gerade er und sein
Haus von ihm am meisten zu leiden hatten; wir werden im Verfolg
unserer Betrachtungen sehen, dass des klugen Kaisers Sinn und
Trachten auf Begründung materiellen Wohlstandes gerichtet war, um
eben dadurch den Angriffen so vieler Gegner und Neider gewachsen
zu sein. Zahlreiche Käufe und Erwerbungen liegender Güter beschäftigten
ihn, oft mehr als es der von allen Seiten hereinbrechenden
Unsicherheit und Notli entsprechend war. Da aber besonders bei
Tauschhandlungen und Käufen solcher Güter, welche in Händen
geistlicher Corporationen und Orden gewesen, die grösste Vorsicht
räthlich war, indem in der geistlichen Hierarchie stets die
Bestätigung der Obern stattfinden muss, um jeden solchen Act
nach canonischem Rechte vollkommen gültig zu machen, so war ein
solches Privilegium, wie K. Friedrich Mendt vom Papste Nicolaus V.
erhielt, gewissermassen eine eventuelle Bestätigung aller derlei
Acquisitionen.
Wir finden, dass der gejvissenliafte Kaiser nicht bloss das Kirchenvermögen
respectirte und weit davon entfernt war, sich einseitige
Verfügungen darüber zu erlauben, sondern dass er sogar die
päpstliche Intercession in Anspruch nahm, wenn es sich darum handelte,
weltliches Besitzthum zu reclamiren, das zufälliger
Weise im zeitlichen Fruchtgenusse geistlicher oder weltlicher Personen
war. —
Die Sache ist von hohem Interesse. Nach der damaligen
Staatswirthschaft waren Verpfändungen von Staatsgütern, das heisst
von landesfürstlichen Burgen und Herrschaften die Hauptmittel
zu baarem Gelde zu gelangen; die Pfandinhaber bezogen die Renten
und blieben in deren Besitze, bis die Pfandsumme derselben baar
ausgezahlt wurde, was oft lange Zeit nicht geschehen konnte. Nicht
selten war das Darlehen in einigen Jahren durch die jährlichen
Renten getilgt, die Pfandinhaber bezogen sie aber fort und fort, weil
das baare Geld zur Einlösung fehlte. —• K. Friedrich, der diesen
Uebelstand, man darf sagen, diese Verschleuderung der landesfürstlichen
Bezüge nicht länger dulden wollte, beschloss ein anderes