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worden, und so sei es denn doch gewiss nicht mehr nöthig, behufs
dieser Reformation auf dem Concil selbst vertreten zu sein, denn
dies würde keinen andern Vortheil, als verdoppelte Auslagen, Verpflegung
der Procuratoren zu Basel und der Visitatoren in den eigenen
Häusern bringen; Auslagen, welche die geistlichen Häuser um
so schwerer treffen, als sie durch die Nähe der Böhmen, welche
durch einen Zeitraum von mehreren Jahren ihre Besitzungen zu
wiederholtenmalen mit Rauh und Rrand verwüstet haben, in ihren
Einkünften bedeutend geschmälert worden sind, was um so fühlbarer
sei, da für die Vertheidigung des Glaubens und des Vaterlandes
gegen die Rohmen die grössten Anforderungen in Steuern und Contributionen
von Seite des Landesherrn an die Prälaten gestellt, so
dieselben von zwei Seiten her in Anspruch genommen werden, und
desshalb um so weniger im Stande sind, Auslagen zu bestreiten,
mit welchen sie nach dem bisher üblichen Rechte nicht sollten belastet
werden.
Um jedoch in der ganzen Angelegenheit noch sicherer zu gehen
beschlossen sie, die Herrscher in Österreich und Baiern bittweise
zu ersuchen, vermittelnd bei - dem Concil aufzutreten und in ihre
vermittelnden Schreiben alle diese oder wenigstens die gewichtigeren
und eindringlicheren Gründe aufzunehmen. Das gleiche Ansuchen
kommt durch die ohnehin gegenwärtigen Stellvertreter an
den Passauer Bischof zu stellen, und durch die gewählten Procuratoren
bei ihrer Durchreise durch Passau zu wiederholen.
Endlich, da der Bischof Leonhard durch seine Stellvertreter
angezeigt habe, er wolle die nach der zweiten Vollmacht vorzunehmende
Visitation nun wirklich einleiten, erscheine es zweckdienlich,
ihn bittlich zu ersuchender möge früher in einer mit den bestimmten
Visitatoren anzusteilenden Conferenz berathen, wie weit die Zurückführung
der Chorherrn zu einerlei Kleidung und der Benedictiner zu
der alten Observanz einzuleiten und durchzuführen sei *).
Von diesen Beschlüssen setzten die Prälaten nach dem Schlüsse
der Conferenz den Landesherrn Herzog Albrecht V. durch seinen
Kanzler Hans von Mayrs, Pfarrer zu Gars, welchem sie schriftlich,
und durch den Prior von Göttweih auch mündlich alles betreffende
mitgetheilt hatten, in Kenntniss a ). Albrecht scheint gegen die zu
>) Beilage XXXVI.
2 ) Beilage XXXVII.