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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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H.  J.  Z  ei  big.

Gefahren  zu  entgehen,  haben  sie  am  nächsten  Feste  des  heil.  Matthäus ­
  (21.  Sept.)  persönlich,  oder  bei  eintretenden  Hindernissen
durch  eines  ihrer  älteren  mit  unbeschränkter  Vollmacht  versehenen
Stiftglieder  vertreten,  zu  Krems  zu  erscheinen  und  in  Verbindung
mit  den  von  ihm  zu  sendenden  Stellvertretern  die  Wahl  der  Procuratoren
  zum  Basler  Concil,  welche  zugleich  ihr  Zögern  entschuldigen
und  die  Aufhebung  der  Excommunication  betreiben  sollen,  vorzunehmen, ­
  auch  über  alles  dazu  dienliche  zu  berathen.  Die  Nichterscheinenden ­
  sind  nichts  desto  weniger  durch  die  Beschlüsse  der
Anwesenden  gebunden  ').  Als  seine  Stellvertreter  beglaubigte  er
(Ebelsberg  10.  Sept.)  seinen  Secretär  Conrad  von  Tingelfingen,
Pfarrer  zu  Freystadt,  und  seinen  Official,  den  Pfarrer  Leonhard  von
Mauttern  a ).
Am  bestimmten  Tage  (21.  Sept.)  versammelten  sich  die  Prälaten ­
  in  Folge  dieser  Berufung  zu  Krems,  wie  es  scheint  unter  dem
Vorsitze  des  Propstes  Georg  von  Klosterneuburg  3 ).  Nicolaus  Propst
von  St.  Dorothea  liess  sich  durch  seinen  Stiftsprofessen  Leo  vertreten,
der  Schottenabt  Johann  III.  von  Ochsenhausen  (1428—1446)  entschuldigte ­
  sich,  da  ihm  das  Berufungsschreiben  erst  den  20.  Sept.
zugekommen  und  beglaubigte  als  Stellvertreter  seinen  Prior  Martin
(der  ihm  1466  als  Abt  nachfolgte).
Zuerst  kam  die  Excommunicationsfrage  zur  Verhandlung.  Die
Prälaten  bemerkten  sehr  richtig,  das  Basler  Concil  habe  mit  Unrecht
über  Alle  die  Excommunication  verhängt,  da  einige  das  Berufungsdefcret
  gar  nicht  erhalten,  andere  nach  Empfang  desselben  sofort
ihre  Procuratoren  nach  Basel  abgesendet  haben.  Die  Excommunication ­
  könne  daher  nur  diejenigen  aus  ihnen  treffen,  welche  die  Berufung ­
  erhalten  und  doch  weder  persönlich,  noch  durch  einen  Procurator
  in  Basel  erschienen  sind.  Diese  haben  sich  allerdings  als
exeommunicirt  zu  betrachten  und  jeder  kirchlichen  und  sacramentalen
  Handlung  zu  enthalten.

»)  Beilage  XXXIT.
3 )  Beilage  XXXIII.
3 )  Ich  vermuthe  dies  aus  den  vor  hergegangenen  Anfragen  und  Berathungen  der
übrigen  Prälaten,  so  wie  aus  dem  Umstande,  dass  die  Beschlüsse  der  Conl'erenz,
  so  wie  die  zwei  Entschuldigungsschreiben  (Beilage  XXXIV,  XXXV)
sich  in  dem  Stifts-  Archive  befinden.
            
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