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H. J. Z ei big.
Gefahren zu entgehen, haben sie am nächsten Feste des heil. Matthäus
(21. Sept.) persönlich, oder bei eintretenden Hindernissen
durch eines ihrer älteren mit unbeschränkter Vollmacht versehenen
Stiftglieder vertreten, zu Krems zu erscheinen und in Verbindung
mit den von ihm zu sendenden Stellvertretern die Wahl der Procuratoren
zum Basler Concil, welche zugleich ihr Zögern entschuldigen
und die Aufhebung der Excommunication betreiben sollen, vorzunehmen,
auch über alles dazu dienliche zu berathen. Die Nichterscheinenden
sind nichts desto weniger durch die Beschlüsse der
Anwesenden gebunden '). Als seine Stellvertreter beglaubigte er
(Ebelsberg 10. Sept.) seinen Secretär Conrad von Tingelfingen,
Pfarrer zu Freystadt, und seinen Official, den Pfarrer Leonhard von
Mauttern a ).
Am bestimmten Tage (21. Sept.) versammelten sich die Prälaten
in Folge dieser Berufung zu Krems, wie es scheint unter dem
Vorsitze des Propstes Georg von Klosterneuburg 3 ). Nicolaus Propst
von St. Dorothea liess sich durch seinen Stiftsprofessen Leo vertreten,
der Schottenabt Johann III. von Ochsenhausen (1428—1446) entschuldigte
sich, da ihm das Berufungsschreiben erst den 20. Sept.
zugekommen und beglaubigte als Stellvertreter seinen Prior Martin
(der ihm 1466 als Abt nachfolgte).
Zuerst kam die Excommunicationsfrage zur Verhandlung. Die
Prälaten bemerkten sehr richtig, das Basler Concil habe mit Unrecht
über Alle die Excommunication verhängt, da einige das Berufungsdefcret
gar nicht erhalten, andere nach Empfang desselben sofort
ihre Procuratoren nach Basel abgesendet haben. Die Excommunication
könne daher nur diejenigen aus ihnen treffen, welche die Berufung
erhalten und doch weder persönlich, noch durch einen Procurator
in Basel erschienen sind. Diese haben sich allerdings als
exeommunicirt zu betrachten und jeder kirchlichen und sacramentalen
Handlung zu enthalten.
») Beilage XXXIT.
3 ) Beilage XXXIII.
3 ) Ich vermuthe dies aus den vor hergegangenen Anfragen und Berathungen der
übrigen Prälaten, so wie aus dem Umstande, dass die Beschlüsse der Conl'erenz,
so wie die zwei Entschuldigungsschreiben (Beilage XXXIV, XXXV)
sich in dem Stifts- Archive befinden.