Zur Geschichte der Wirksamkeit des Basler Concils hi Österreich. b/i7
den inzwischen ernannten Visitatoren ihre Vollmacht aus 1 ). Diese
waren Philibert, Bischof von Coutances (einer der eifrigsten Theilnehmer
des Concils), Joh. von Polemar, Martin, der Dechant von
Tours, Egid. Charlier, der Dechant von Cambray, und der Propst
von St. Florin in Coblenz , Tillmann. Sie sollten, entweder selbst,
oder durch Andere (welche zu bestimmen ihnen das Recht verliehen
wird) alle Personen ohne Unterschied des Ranges und Standes,
auch die bischöfliche und herzogliche Würde nicht
ausgenommen, alle Cathedralkirchen, alle Klöster beiderlei Geschlechtes
im Gebiete des Herzogs und in der Stadt und Diöcese
Passau, ohne Rücksichtnahme auf ihre etwaige Exemtion, wie nicht
minder die Wiener Hochschule visitiren und reformiren. In den
ßenedictinerklöstern sollen sie insbesondere die alte Observanz
(in specu solita), in den Chorherrnstiften Einheit der Kleidung
und Gebräuche hersteilen. Sie erhalten das Recht zu strafen, einzukerkern,
abzusetzen, Strafen zu mildern, unter Aufhebung jeder
Appellation. Eintretende Wahlen von Klostervorstehern haben sie
nach dem, schon früher erlassenen Decrete des Concils „de electionibus”
zu behandeln. Falls die Wahl eine nach ihrer Ansicht
unwürdige Person trifft, haben sie selbst das Wahlrecht. Der Diöcesanbischof
hat das Recht der Theilnahme an der Visitation solcher
Institute, die ihm unterworfen sind, vorausgesetzt, dass er selbst
der Reformation sich unterzog. Die Visitatoren haben auch die Vollmacht,
von jeglicher Kirchenstrafe loszusprechen und von jeder Irregularität,
mit Ausnahme des Mordes und der Bigamie, zu dispensiren,
auch alle nicht probehältigen Einrichtungen und Gebräuche
aufzuheben, und für null und nichtig zu erklären. Insbesondere
wird ihnen die Wiederherstellung und Aufrechthaltung der kirchlichen
Freiheit aufgetragen. Die ihnen Entgegenhandelnden, sei es
auf direete oder indirecte Weise, trifft der Kirchenbann, und hätten
sie auch die bischöfliche Würde.
Die Väter zu Basel mussten wahrlich eine sehr hohe Meinung
von ihrer Gewalt und ihrem. Einflüsse haben, um auch nur entfernt
glauben zu können, zwei so energische, auf ihre Rechte eifersüchtige
Männer, wie Herzog Albrecht V. und Bischof Leonhard von
Layming würden sich derartige Übergriffe in ihre Rechte still—
*) Beilage XXIV.