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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

Zur  Geschichte  der  Wirksamkeit  des  Basler  Concils  in  Österreich.  521
Nach  vielfältigen  Erörterungen  kam  jedoch  die  Verhandlung  in
einer  der  Ansicht  der  Wiener  Hochschule  entgegenstehenden  Art  zu
Stande.  Die  zweigestaltige  Communion  wurde  den  Böhmen,  jedoch
mit  der  Beschränkung  bewilligt,  dass  der  Gebrauch  des  Kelches
bloss  den  Erwachsenen  zustehe,  und  auch  hei  diesen  der  Priester
mahnen  solle:  „firmiter  credendum  esse,  quod  non  sub  specie
panis  tantum  caro,  nee  sub  specie  vini  sanrjuis  tantum,  sed  sub N
qualibet  specie  est  integer  totus  Christus.’''
Inzwischen  hatten  die  Väter  zu  Basel  nicht  bloss  die  Einigung
mit  den  bisher  getrennten  Böhmen,  sondern  auch  die  Beformation
zur  Hand  genommen  und  mit  besonderer  Rücksichtnahme  auf  die  Forderungen ­
  Herzog  Alhrecht’s  V.  die  Neugestaltung  oder  eigentlich  Zurüekfiihrung
  der  geistlichen  Häuser  des  Benedictiner-  und  Chorherrn-Ordens
  in  den  österreichischen  und  salzburgischen  Landen  zum  Gegenstände ­
  ihrer  Verhandlungen  gemacht.  Wie  schon  früher  bei
seiner  Absendung,  so  trugen  auch  nun  die  Stifte  der  Salzburger  Erzdiöcese
  ihrem  Procurator  auf,  gegen  eine  Particular-Reformation  zu
wirken,  das  Salzburger  Capitel  aber  insbesondere  dafür  zu  sorgen,
dass  die  eigene  Verwaltung  der  Oblay  und  anderer  Einkünfte,  welche
es  bis  nun  auf  dem  Wege  der  Dispensation  ansgeübt,  ihm  auch  fortan
bis  zum  Widerrufe  belassen  werde,  und  berief  sich  dabei  auf  Privilegien ­
  des  apostolischen  Stuhles.  Colomann  macht  in  seiner  Antwort
(7.  Juni  1433'),  auf  die  Grösse  und  Wichtigkeit  dieser  Frage  aufmerksam, ­
  und  wie  er  vor  Allem  einer  genauen  Abschrift  dieser  angezogenen ­
  päpstlichen  Begünstigungen  bedürfe,  um  mit  Aussicht  auf
Erfolg  auftreten  zu  können.  Zugleich  gibt  er  Probst  Sigismund  von
Salzburg  bekannt,  das  Concil  habe  über  Aufforderung  des  Legaten
einige  seiner  Mitglieder  zu  einem  Ausschüsse  vereinigt,  um  die  Grundzüge ­
  der  anzustellenden  Particular-Reformation  zu  entwerfen,  deren
Durchführung  Cardinal  Julian,  allenfalls  bloss  in  seiner  Eigenschaft
als  apostolischer  Legat,  beabsichtige.  Er  selbst  wisse  nichts  Näheres
darüber,  als  dass  unter  Andern  von  einer  Beschränkung  des  Ordens
auf  die  weisse  und  schwarze  Farbe  die  Rede  sei,  aber  auch  manches
als  bevorstehend  besprochen  werde,  was  zum  grossen  Schaden  des
Ordens  gereichen  würde.  Propst  Sigismund  antwortete  ihm  im
Namen  der  übrigen  Prälaten,  er  könne  ihm  diesfalls  nicht  genau  be-*)

  Beilage  IX.
            
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