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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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Joseph  Chmel.

Recht  zu  geben  und  es  entstand  das  erste  jener  unterschobenen  so
auffallenden  Privilegien,  welche  ich  diesem  Italiener  zuschreibe,  das
ist  nämlich  der  Freiheitsbrief  Kaiser  Heinrich’s  IV.  für  den  Markgrafen ­
  Ernst  von  Österreich  vom  4.  October  1058,  in  welchem  eben
die  berüchtigten  zwei  Privilegienbriefe  von  Julius  Cäsar  und  Kaiser
Nero  inserirt  sind,  die  hier  zum  erstenmale  auftauchten  und  deren
Falschheit  bereits  von  Petrarca  (siehe  Lambecii  Commentarii  de  bibl.
palat.  Yindobon.  L.  II,  c.  884  —  892  ed.  II.  Kollar)  und  Cuspinian
evident  nachgewiesen  wurde.  —  Aber  nicht  bloss  diese  beiden
offenbar  falschen  Curiosa,  sondern  auch  der  Privilegienbrief
Kaiser  Heinrich’s  IV.  ist  unterschoben  und  zwar  von  diesem  ottokarischen
  Notar,  dem  Italiener  Henricus  de  Isernia.  —
Meine  Gründe  zu  dieser  Behauptung  sind  folgende:
Was  das  Äusserliche  betrifft,  so  ist  die  Schrift  offenbar  eine
sehr  gekünstelte  und  nachgeahmte,  der  Schreiber  hat  oft  mitten  in
einem  Worte  Züge,  welche  ganz  dem  Charakter  der  übrigen  Buchstaben ­
  widersprechen;  das  der  Urkunde  angefügte  Siegel  (Sigillum
impressum)  scheint  einer  ungezweifelt  echten  Kaiser  Heinrich’s  vom
1.  October,  welche  ebenfalls  im  Hausarchive  aufbewahrt  und  von
Dr.  von  Meill  er  in  seinen  Regesten  der  Babenberger,  Seite  8,  Nr.  3,
angeführt  wird,  entnommen  zu  sein,  denn  bei  dieser  fehlt  es,  das
heisst,  es  ist  offenbar  herausgezwickt  und  litt  bei  der  Übertragung
beträchtlichen  Schaden.  —
Am  überzeugendsten  aber  sind  die  inneren  Gründe,  der
Inhalt.  —
Die  Urkunde  ist  abgedruckt  bei  Schrötter  (Abhandlung  I,
Seite  135  —  138).
Sie  besteht  aus  zwei  Theilen,  der  erste  Theil  enthält  die  Bestätigung ­
  zwei  vollständig  inserirter  Privilegienbriefe,  von  denen
später  soll  gesprochen  werden;  der  zweite  wichtigste  Theil  bezieht
sich  auf  die  Stellung  des  Markgrafen  zu  den  Bisthümern  Salzburg
und  Passau  (hier  als  Lorcher  aufgeführt,  welches  bekanntlich  später ­
  nach  Passau  verlegt  wurde).
Heinrich  IV.  sagt  nämlich  in  diesem  zweiten  Theile:  „Insuper
„intuiti  sumus  cum  puro  desiderio  mentis  nostre,  quod  prenominatus
„illustris  princeps  Ernestus  Margrafius  (in  dem  echten  drei  Tage
„früher  ausgestellten  Documente  setzt  der  Notar  stets  :  Marchio)
„Austriae  adeo  bene  meritus  et  dignus  est,  quod  ei  dem  ipsum
            
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