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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

Hypothese  über  den  Ursprung  des  Privilegium  majus  von  1156.  455
Bestreben,  seine  Würde  geltend  zu  machen,  und  es  ist  mir  ein  Beweis
mehr,  dass  die  Urkunde  einen  König  im  Äuge  hatte,  der  bei  dem  Empfange ­
  seiner  herzoglichen  Lehen,  die  jedenfalls  nicht  in  Gemeinschaft ­
  mit  den  königlichen  empfangen  werden  konnten,  einer  besonderen ­
  Auszeichnung  gemessen  sollte.  —
Zudem  war  ja  bekanntlich  Kaiser  Friedrich  II.  Willens,  die  Herzogthümer
  Österreich  und  Steier  zu  einem  Königreich,  die  Herrschaft
Krain  zu  einem  Herzogtlium  zu  erheben,  der  Entwurf  zur  diesfälligen
  Urkunde  findet  sich  in  Petri  de  Vineis  Concepten-  und  Brief-Sammlung
  und  kann  nicht  als  unterschoben  angefochten  werden 1 ),
wollte  man  auch  das  Privilegium  des  römischen  Königs  Heinrich  vom
Jahre  1228' J ),  das  allerdings  nicht  unanfechtbar  ist,  beseitigen,  mit
seinen  Auszeichnungen,  worunter  der  Lehenempfang  zu  Pferde.  Der
Pileus  circumdatus  serto  pinnito  hat  vermuthlich  in  der  böhmischen ­
  Kopfzierde  seine  Veranlassung.
Auch  der  dreizehnte  Artikel:  „Si  quibus  suis  curiis  publicis  im-„perii
  dux  Austriae  presens  fuerit  vnus  de  palatinis  archidu-„cibus
  est  censendus  et  nichilominus  in  consessn  etincessuad  latus
„dextrum  imperii  post  electores  principes  obtineat  primum  locum”
sollte  die  Bedeutung  des  österreichischen  Fürsten  hervorheben.  —
Die  Einwendung,  eine  solche  Auszeichnung  brauchte  Ottokar  nicht,
der  ohnehin  als  König  von  Böhmen  einer  der  Wähler,  sie  deute
also  auf  den  rangsüchtigen  Hei^og  Budolf,  ist  wohl  unstatthaft.  —
Der  Zweck  des  Privilegiums  war,  die  Vorzüge  des  österreichischen ­
  Fürsten  hervorzuheben  und  -zu  vergrössern;  zu  Ottokar’s
Zeit  waren  die  Wähler  und  ihr  Rang  bereits  gesetzlich,  der
österreichische  Fürst  war  nicht  unter  ihnen.
Man  hat  diese  Stelle  als  die  Echtheit  des  „Majus”  schlagend
vernichtend  erklärt  und  zugleich  auch  daraus  schliessen  wollen,
das  Majus  sei  erst  nach  der  goldenen  Bulle  Karl’s  IV.  (von  1356)
fabricirt  worden,  um  sich  für  die  Ausschliessung  von  der  Zahl  der
Wähler  gleichsam  schadlos  zu  machen.
Ich  halte  dies  für  unmöglich.  —  Nicht  Karl  IV.  hat  die  Churfürsten ­
  creirt,  nicht  er  hat  Österreich  ausgeschlossen.  Mag  man

*)  Siehe  Schrott  er’s  Abhandlungen  I,  Beilage  Nr.  XXI,  S.  155.
z )  Abgedruckt  ebenfalls  bei  Schrötter  I,  Beilage  Nr.  XIX,  S.  147.  Das  Original ­
  (7)  dieser  Urkunde  wird  im  k.  k.  Haus-  und  Staatsarchive  aufbewahrt.
            
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