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Joseph Chmel.
zu lassen, dieser Margaret!), (und implicite ihrem jungen Gatten Ottokar)
ihr Erbrecht. Er beauftragt die Bischöfe von Freising und
Seekau, alle Beeinträchtiger desselben durch die geistlichen Strafen
abzuschrecken (im Anhänge bei Rauch, 111. Band, Nro. X).
Wir sehen also, dass Ottokar, der neue Herr des Landes, sich
allerdings um einen Rechtstitel beworben habe, dass er sich das Land
nach allen Seiten sichern wollte.
Was lässt sich nun aus dieser so eben angeführten Stelle der
Ottokarischen Reimchronik schliessen?
1. Die Königinn Margarethe übergab ihrem Gemahl Ottokar von
Böhmen eine Handfeste in Gegenwart der angesehensten Zeugen.
2. Diese Handfeste hatte eine goldene Bulle.
3. In dieser Handfeste mit Gold, die sie vom Reich batte, stand
ausdrücklich, dass sie Erbe von Österreich und Steier sein sollte,
wenn ihr Bruder ohne Erben abgehen (verderben) sollte.
4. Margarethe übergab nach Vorlesung des Inhalts ihrem Gemahl
eigenhändig Handfeste und Land.
5. Die dabei gegenwärtigen und die darum wissenden Leute
„vil witzig” Männer hotften, ihrGemahlwerdediesesGesclienk„Hand
und Land” in Ehren halten und Margarethe werde gute Tage haben
bei ihrem Gemahl.
6. Sie wurden aber enttäuscht, denn nach zehn Jahren wurde
Margarethe von ihrem ihrer überdrüssig gewordenen Gemahl vers
t o s s e n, aber das Land gab er nicht mehr zurück.
7. Und nicht bloss Margarethe sondern auch die andere Babenbergerinn
Frau Gertrud wurden den Wobldenkenden (das heisst den
Altösterreichern, babenbergisch Gesinnten) entrissen.
Man sieht, dass der Chronist nicht klar und seiner Sache sicher
gewesen, er hat eine c o n f u s e Ansicht. —
Was ist das für eine Handfeste, in der Margarethe (als älteste
Tochter eines Babenberger Herzogs) das Erbrecht hat, wenn ihr
Bruder ohne Erben abgeht ? Vermög welcher sie mit ihrer
Hand auch die beiden Herzogthümer ihrem Gemahl übergeben
kann.
Ist es das „Minus,” dessen Inhalt wir bereits erörtert haben?
Sollte dieses „Minus” auch eine goldene Bulle gehabt haben,
was nicht wahrscheinlich, so stimmt doch nicht der Inhalt mit diesen
Folgerungen. —