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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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Joseph  Chmel.

zu  lassen,  dieser  Margaret!),  (und  implicite  ihrem  jungen  Gatten  Ottokar) ­
  ihr  Erbrecht.  Er  beauftragt  die  Bischöfe  von  Freising  und
Seekau,  alle  Beeinträchtiger  desselben  durch  die  geistlichen  Strafen
abzuschrecken  (im  Anhänge  bei  Rauch,  111.  Band,  Nro.  X).
Wir  sehen  also,  dass  Ottokar,  der  neue  Herr  des  Landes,  sich
allerdings  um  einen  Rechtstitel  beworben  habe,  dass  er  sich  das  Land
nach  allen  Seiten  sichern  wollte.
Was  lässt  sich  nun  aus  dieser  so  eben  angeführten  Stelle  der
Ottokarischen  Reimchronik  schliessen?
1.  Die  Königinn  Margarethe  übergab  ihrem  Gemahl  Ottokar  von
Böhmen  eine  Handfeste  in  Gegenwart  der  angesehensten  Zeugen.
2.  Diese  Handfeste  hatte  eine  goldene  Bulle.
3.  In  dieser  Handfeste  mit  Gold,  die  sie  vom  Reich  batte,  stand
ausdrücklich,  dass  sie  Erbe  von  Österreich  und  Steier  sein  sollte,
wenn  ihr  Bruder  ohne  Erben  abgehen  (verderben)  sollte.
4.  Margarethe  übergab  nach  Vorlesung  des  Inhalts  ihrem  Gemahl
eigenhändig  Handfeste  und  Land.
5.  Die  dabei  gegenwärtigen  und  die  darum  wissenden  Leute
„vil  witzig”  Männer  hotften,  ihrGemahlwerdediesesGesclienk„Hand
und  Land”  in  Ehren  halten  und  Margarethe  werde  gute  Tage  haben
bei  ihrem  Gemahl.
6.  Sie  wurden  aber  enttäuscht,  denn  nach  zehn  Jahren  wurde
Margarethe  von  ihrem  ihrer  überdrüssig  gewordenen  Gemahl  vers
  t  o  s  s  e  n,  aber  das  Land  gab  er  nicht  mehr  zurück.
7.  Und  nicht  bloss  Margarethe  sondern  auch  die  andere  Babenbergerinn
  Frau  Gertrud  wurden  den  Wobldenkenden  (das  heisst  den
Altösterreichern,  babenbergisch  Gesinnten)  entrissen.
Man  sieht,  dass  der  Chronist  nicht  klar  und  seiner  Sache  sicher
gewesen,  er  hat  eine  c  o  n  f  u  s  e  Ansicht.  —
Was  ist  das  für  eine  Handfeste,  in  der  Margarethe  (als  älteste
Tochter  eines  Babenberger  Herzogs)  das  Erbrecht  hat,  wenn  ihr
Bruder  ohne  Erben  abgeht  ?  Vermög  welcher  sie  mit  ihrer
Hand  auch  die  beiden  Herzogthümer  ihrem  Gemahl  übergeben
kann.
Ist  es  das  „Minus,”  dessen  Inhalt  wir  bereits  erörtert  haben?
Sollte  dieses  „Minus”  auch  eine  goldene  Bulle  gehabt  haben,
was  nicht  wahrscheinlich,  so  stimmt  doch  nicht  der  Inhalt  mit  diesen
Folgerungen.  —
            
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