Hypothese über den Ursprung des Privilegium majus von 1156. 441
verhassten Hohenstanfen-Geschlechte den Besitz dieser heimgefallenen
Reichslehen zu entreissen.
Auf seinen Antrieb wurden die noch lebenden weiblichen Nachkommen
des babenbergischen Geschlechtes, Margarethe und Gertrud,
als Erben von der kirchlichen Partei erklärt.
In den Regesten P. Innocenz IV. (Ep. 249) findet sich der Auszug
eines Schreibens vom 3. September 1247 an den Bischof von
Passau „praeeipit Episcopo Pataviensi, ut a Fratribüs Domus Theuto-„nicorum,
castra de Starkemberg et de Pottenstein tenentibus, resti-..tui
faciat M. (Margarethae) relictae quondam H. (Henrici), nati
,.F. (Friderici) dudum Imperatoris, et G. (Gertrudi) relictae quon-..dam
W. (Wladislai) Filii Regis Bohemiae, quaedam privilegia, per
„quae ipsae in Ducatu Austriae hereditario jure suc-„cedere
debent.” — Hätten wir diese, so wäre alles klar! —
(Königsberg ? Abschriften ?)
Wäre die römische Curie mit dem Hohenstaufen-Geschlechte
nicht in Zerwürfniss gewesen , würden die Herzogtümer Österreich
und Steiermark ohne Zweifel als erledigte Reichslehen heimgefallen
sein.
So aber ward in der furchtbaren Zerrüttung des römisch-deutschen
Reiches, welche auf K. Friedrich’s II. Tod durch den erbitterten
Kampf der römischen Curie mit dem Geschleehte der Hohenstaufen
erfolgte, das Recht des Reiches hindangesetzt.
Bei der Spärlichkeit von gleichzeitigen Quellen in diesem
Zeiträume müssen wir unsere Schlüsse und Urtheile mir mit grösster
Vorsicht und kritischer Behutsamkeit Schritt für Schritt zu begründen
suchen.
Eine der vorzüglichsten Quellen, um die uns alle übrigen deutschen
Lande beneiden dürfen, weil kein einziges aus diesem Zeiträume ein
ähnliches Denkmal der geschichtlichen Tra di ti onen und,zeitgenössischen
Ansichten besitzt, ist Ottokar’s Reimehronik. Von
ihr sagt Böhmer in seiner so schätzenswerthen Einleitung zu den
RudolfinischenRegesten (Ausgabe von 1844, Seite 37): Ottokar’s
Reimchronik von 1250—• 1309, welche den ganzen dritten Band von
Pez Script, füllt. „Er (Ottokar) ist gleich Gottfried fehlerhaft in der
„zeitfolge der einzelnen begebenheiten und ohne ein chronologisches
„repertorium, wie ich mir eins zu demselben gemacht habe, fast nicht
„zu brauchen. Der Verfasser, dienstmann des in Steiermark sehr an-