Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

36

Ignaz  Bei  eitel.

Protokollen  über  alle  politischen  Vorgänge  und  Veranlassungen  betrifft,
wurde  aber  bald  von  der  Praxis  so  ausgelegt,  dass  das  mündliche
Verfahren  über  viele  gerichtliche  und  polizeiliche  Gegenstände,
in  Ansehung  deren  man  früher  höchstens  die  Resultate  schriftlch
aufzeichnete,  aufhörte  und  das  schriftliche  Statt  fand.  Besonders  war
die  Wirksamkeit  der  Bauerngerichte  in  den  Dörfern  dadurch  getroffen.
Gegen  den  Wunsch  der  Städte  wurde  mit  dem  Hofdecret  vom
29.  Jänner  1754  die  Conscription  „in  den  gesummten  deutschen
Erblanden”  cingeführt.  Zu  Wien  wurde  (26.  Juni  1734)  auch  eine
den  damals  neucreirten  Polizeicommissären  ertheilte  Instruction  kundgemacht. ­
  Mit  dem  Hofdecret  vom  29.  Jänner  1757  kam  die  Baupolizei ­
  mehr  an  die  Landesstellen.
Ein  Gesetz  für  Böhmen  vom  22.  Juli  1763  erklärte,  von  den
damals  im  Lande  bestandenen  3.78  Ilalsgerichten  würden  nur  24  beibehalten ­
  ,  und  die  Ortschaften,  welche  die  Crirainalgerichtsbarkeit
verlieren,  hätten  bestimmte  jährliche  Geldbeiträge  an  den  Criminalfond
  zu  leisten.
Die  für  die  Städte  so  wichtigen  Diensthotengesetze,  wurden  im
Erzherzogthum  Oesterreich  durch  eine  Dienstbotenordnung  vom
12.  August  1765  abgeändert,  ohne  die  Städte  zu  fragen.
Mit  dem  Patente  vom  18.  November  1768  wurde  die  Zerstückelung ­
  der  für  die  kleinen  Orte  sehr  wichtigen  Gemeindeweiden  angeordnet. ­

Ein  Gesetz  vom  25.  September  1770  stellte  allgemein,  also  auch
bei  den  Stadtobrigkeiten,  den  altherkömmlichen  Gebrauch  der  Mantelkleider ­
  ah,  wodurch  es  für  diese  Obrigkeiten  an  jeder  Staatskleidung ­
  fehlte.
Als  1770  die  ersten  Schritte  zur  Einführung  der  Normalschulen
in  den  grossen  Städten  geschahen  und  mit  der  allgemeinen  Schulordnung ­
  vom  6.  December  1774  das  gesammlc  Volksschulwesen  in
die  Hände  der  Regierung  kam,  verloren  die  Gemeindeobrigkeiten
dabei  viel  von  ihrem  ehemaligen  Einfluss  auf  diesen  Gegenstand.  Ein
Hofdecret  vom  29.  März  1776  begünstigte  auch  bereits  in  einem  hohen
Grade  die  Gewerbsfreiheit,  und  ein  anderes  vom  13.  Juni  1778  wollte
eine  allmähliche  Abstellung  der  verkäuflichen  Gewerbe.
Durch  diese  und  mehrere  andere  Decrete  für  einzelne  Provinzen
war  die  alte  um  das  Jahr  1740  bestandene  Gemeindeverfassung  untergraben, ­
  die  jüngere  Generation  sah  aber  dieses  nicht  ungern,  und
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.