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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

Ueber  östen-,  Zustände  in  den  Jalu-en  1740  —  1792.

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Aelmliche  Betrachtungen  galten  auch  von  dem  den  Gemeinden
überlassenen  Theile  der  Polizei  Verwaltung,  in  so  fern  man  bei  demselben ­
  schriftliche  Aufsätze  brauchte,  und  da  den  allen  Gemeindegerichten ­
  dann  höchstens  noch  d  e  r  N  a  m  e  v  o  n  G  e  r  i  c  h  t  e  n  konnte
gelassen  werden,  so  waren,  da  man  ohnehin  schon  in  mehreren  Provinzen ­
  den  meisten  Gemeinden  (1754—176S)  die  Criminalgerichtsharkeit
  abgenommen  hatte,  die  a  11  o  n  G  e  m  e  i  n  d  e  v  c  r  f  a  s  s  u  n  g  c  n
vernichtet.
Der  Hinblick  auf  dieses  Resultat  war  für  jene  Staatsmänner,
welche  auf  die  Zukunft  sahen,  nicht  erfreulich.  Sie  wünschten ­
  nicht,  dass  die  Communalverfassungen,  welche  ihnen  die  Quelle
von  so  manchen  guten  Eigenschaften  des  Bürgerstandes  zu  sein
schienen,  wesentlich  verändert  würden.  Aber  ihnen  zur  Seite
standen  andere  Politiker,  welche,  wenn  sie  auch  gerade  nicht  auf  die
unmittelbare  Vernichtung  der  alten  Communalverfassungen  Werth
legten,  doch  eine  Menge  anderer  Ideen,  welche  der  Fortdatier  der
alten  Communalverfassungen  nachtheilig  waren,  gut  hiessen.
Unter  diese  Ideen  gehörte  die  Hoffnung,  dass,  wenn  das  Volk  zu
einer  höheren  Bildung  gelange,  wozu  ihnen  die  Gesetzgebung  und  die
Volksschulen  die  Mittel  zu  liefern  schienen,  bald  ein  Zeitpunct  cintreten
  werde,  in  welchem  die  gebildeten  Gemeindeglieder  mit  Beruhigung ­
  das  Richteramt  würden  führen  können.  Viele  Staatsbeamte
hielten  dafür,  dass  die  Organisirung  der  Volksschulen  und  der  Polizeiverwaltung ­
  eine  Sache  des  Staates  sei,  und  schon  von  dieser
Seite  die  alten  Communalverfassungen  einer  Reform  bedürften.  Noch
andere,  physiokratischen  Ideen  nachhängend,  wollten  die  Zünfte,  wo
nicht  ganz,  doch  zum  Theil  aufgelöst  haben,  und  meinten,  dass  mit
der  Lockerung  des  Zunftwesens  ohnehin  die  alten  Gemeindeverfassungen ­
  verschwinden  würden.
Unterstützt  wurden  diese  Betrachtungen  durch  eine  andere
Partei,  welcher  das  Vorherrschen  des  aristokratischen  Elementes  in
den  meisten  Gemeindeverfassungen  zuwider  war.  Wenn  der  Grossbürger ­
  den  Kleinbürger,  der  Stadtbürger  den  Vorstadtbürger,  der
Besitzer  eines  ganzen  Bauerngrundes  den  Halbbauer  geringschätzte,
gewisse  Familien  erbliche  Vorrechte  im  Orte  ansprachen  und
lang  ansässige  Familien  sich  gegen  die  Ansässigmachung  neuer  Ankömmlinge ­
  sträubten,  schien  ihnen  dies  nicht  minder  verwerflich,
als  der  aristokratische  Dünkel  unter  den  höchsten  Ständen,  und

Sil/.!»,  d.  plül.-hist.  CI.  VIII.  Dd.  I.  II«.
            
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