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v. Karajan.
pauperis de contemplacione oracionis,” der somit in die Mitte des
eilften Jahrhunderts zu setzen sein wird.
Reiche Ausbeute für die deutsche Geschichte der beiden folgenden
Jahrhunderte ist in den durch Höfler im Archive 6,1—66 gelieferten
„Codex epistolaris Reinhardsbrunnensis” zu holen, wie nicht
minder in dem ähnlichen „Formelhuche K. Albrecht’s I.,” welches
Chmel aus dem Originale des Haus- und Staats-Archives im
zweiten Rande des Archives der Commission auf Seite 211 — 307
veröffentlicht hat. Auf die Wichtigkeit dieser Handschrift ist schon
oft hingewiesen worden, z. R. durch Röhmer in den Regesten. Auch
Palacky hatte schon vor der Herausgabe derselben sechs Stücke
aus ihr veröffentlicht.
Die Geschichte Deutschlands im fünfzehnten Jahrhunderte wird
aus der der Commission bereits druckfertig vorliegenden Fortsetzung
der „Fränkischen Studien” Höfler’s erwünschten Zuwachs erhalten.
Sie bringt nämlich: „Fürstenbriefe aus dem fünfzehnten und sechzehnten
Jahrhunderte,” dann eine Reihe von „Urkunden zur Beleuchtung
der Entwickelungs-Geschichte des monarchischen, aristokratischen
und demokratischen Elementes im deutschen Reiche vom
fünfzehnten bis siebzehnten Jahrhunderte.”
Auf das grosse Interesse der durch Kaiser Ferdinand I. am
29. Jänner 1662 der Regierung zu Innsbruck ertheilten Antwort für
die Geschichte der politischen und religiösen Zustände Deutschlands
in jener Zeit ist schon oben Seite 365 hingewiesen worden. Sie steht
im zweiten Rande des Archives auf den Seiten 137 — 172.
Und so wäre denn die bunte Reihe der Mittheilungen, welche
mit den im Drucke befindlichen zusammen fünfzehn starke Bände
füllen, hiemit durchlaufen und in sachlich geordnete Folge gebracht.
Es lässt sich nicht läugnen, dass in ihnen eine überraschende
Menge sowohl neuen geschichtlichen Stoffes, wie auch gründlicher
Untersuchungen niedergelegt ist. Dass diese Leistungen in buntem
Wechsel einliefen und veröffentlicht wurden, dass dabei kein ängstlich
entworfener und darnach gewissenhaft eingehaltener Plan eines
gleichmässigen Eintrittes und Wechsels der Beiträge nach Ländern
oder sonst wie, etwa nach der Leistungsfähigkeit oder Wichtigkeit
der einzelnen Kronländer befolgt werden konnte, liegt zum Theile