Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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Ignaz Beidtel. 
Es gab aber auch Städte und Märkte, welche schon in sehr 
alter Zeit unter keinem Edelmann, sondern unmittelbar unter 
dem Landesherrn standen. Diese hielten sich für vornehmer, waren 
auch gewöhnlich sehr begünstigt, und diese Ortschaften erscheinen 
nach Verschiedenheit der Landesverfassungen unter dem Namen der 
landesfürstlichen oder königlichen Städte und Märkte. Sie wurden 
als die landesherrliche Macht sich mehr ausbildete, gewöhnlich zu’ 
den Landtagen berufen und es gab Zeitpuncte, in denen ihr Ansehen 
gross war. Die andern Städte und Märkte wurden als halb unter- 
thänig betrachtet, gegenüber dem Herrschaftsbesitzer, auf dessen 
Besitzungen sie lagen. 
Alle diese ganz- oder halbfreien Gemeinden legten auf ihre Stel 
lung einen grossen Werth, denn gegenüber dem Landvolke, welches 
oft leibeigen und stets mit Leistungen der verschiedensten Art gegen 
die Herrschaft belastet war, war die Stellung der Bewohner der 
Städte und Marktflecken eine beneidenswerthe. Sie richteten sich 
also zufolge der ihnen gewährten Autonomie alles nach ihren An 
sichten und Bedürfnissen ein, Bürger aus ihrer Mitte, auf längere 
oder kürzere Zeit gewählt, versahen alle obrigkeitlichen Aemter, 
übten die Gerichtsbarkeit, sorgten nothdürftig für die Polizei, hoben 
die Abgaben ein und leiteten, insofern irgendwo von Vertheidi- 
gung die Rede sein konnte, die durch die Bewaffnung der Bürger 
schaften ohnehin schon vorbereitete Vertheidigung. Das bürgerliche 
Recht in diesen Gemeinden bestand meistens in einigen Landes 
gesetzen und den örtlichen Gewohnheiten i), welche den Rechtspre- 
chenden von Jugend auf bekannt waren und für einfache Rechts 
verhältnisse hinreichten; in den reicheren Gemeinden, wo manch 
mal die Rechtssachen schwieriger waren, hatte man aber seitdem 
sechzehnten Jahrhundert oft rechtsverständige Consulenten mit ver 
schiedenen Benennungen. 
Als in Städten und Märkten sich eine sehr bemerkbare Zufrie 
denheit des Volkes und ein steigender Wohlstand zeigte, wurde es 
‘) Von diesen örtlichen Gewohnheiten und einigen andern Acten der istria- 
nischen Gemeinden Parenzo, Mantona, Albona, Pisino, Capo d’Istria u. s. w. 
beianden sich beim Appellationsgerichte zu Klagenfurt Abschriften, welche 
die Regierung batte machen lassen, dagegen war von den Statuten der mähri- 
sehen Städte in den Registraturen -wenig zu finden.
	        
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