Bericht über <lie Leistungen der historischen Commission.
338
Band der Fontes, der achte des Arehives und der zweite des
Notizenblattes unter der Presse.
Ausser diesen schon veröffentlichten oder in der Veröffentlichung
begriffenen Quellen und Untersuchungen hat aber die Commission
auch nocli vieles zum Drucke vorbereitet und in bedeutenden Sammlungen
niedergelegt. So vor Allem beiläufig 10,000 Stucke Urkunden
und Regesten zu einem Codex diplomaticus Austriae inferioris;
eine umfangreiche Sammlung von Auszügen aus den Verhandlungen
der nieder-österreichischen Stände, mit Kaiser Maximilian I. beginnend
und vor der Hand bis zum Jahre 1634 reichend, erae ergiebige Quelle
zum Verständnisse der Landesgeschichte, so wie zum Theile durch
die Ausschusslandtage mehrerer Kronländer selbst für die Geschichte
des ganzen Reiches. Die Sammlung wird seiner Zeit fortgesetzt,
und gewährt schon jetzt reiche Ausbeute. Auch für die Monumenta
Habsburgica ist bereits ein höchst bedeutendes Materiale gewonnen.
Die Zahl der abgeschriebenen Urkunden, Regesten und Auszüge
erreicht schon jetzt die Ziffer der Urkunden des obigen Codex
diplomaticus für Österreich unter der Enns, nämlich zehn Tausend.
Nicht unerwähnt darf ich ferner lassen, den durch ihren Ausschuss
als Unterlage und Träger der Ausbeute so vieler geschichtlichen
Forschungen und so reichen Stoffes vorbereiteten historischen
Alias, vor der Hand ,;Altösterreichs,” d. i. der fünf alten Provinzen
desselben, nebst beträchtlichen Theilen der angrenzenden Gebiete.
Die Commission liess nämlich mit bedeutenden Kosten im grossen
Maasstabe eine verlässliche Terrainkarte des erwähnten Gebietes in
sechs grossen Blättern anfertigen. Auf die genaue und klare Darstellung
des Terrains wurde desshalb die grösste Sorgfalt verwendet,
weil hauptsächlich das Verständniss der Verhältnisse des Terrains
erst jenes geschichtlicher Vorgänge, getroffener Eintheilungen und
mancher Besitzverhältnisse, möglich macht. Die Karte lässt, was ihre
Ausführung betrifft, fast nichts zu wünschen übrig und wurde bereits
an gelehrte Gesellschaften wie einzelne Forscher vertheilt, zur Einzeichnung
der erforderlichen Bestimmungen nach Jahrhunderten, und ist
auch schon durch einzelne derselben theilweise in Angriff genommen.
Wie man aus dem blossen Umfange des bis jetzt Geleisteten
sieht, bat die Commission mit den von der Akademie ihr bisher in
ausgiebiger Weise gewährten Geldmitteln, redlich und erfolgreich
gebahrt, es soll auch fernerhin geschehen, sind auch die Geldkräfte
Sifab. d. phil.-hist, CI. VIII. Bd. IV. Hft. 24