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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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Ignaz  Beidtel.

die  darunter  aber  nicht  den  Engel  Gabriel,  sondern  den  Teufel  verstehen. ­
  Ainsworth  hat  daher  Unrecht  die  Sage  vom  Engel  Pfau  zu
bezweifeln,  welche  noch  jüngst  Moriz  Wagner  in  seinem  Berichte
über  die  Jefidi  (in  der  Beilage  der  A.  A.  Z.)  gegeben.
Die  Dschinnen,  d.  i.  die  Genien,  sind  männliche  und  weibliche.
Die  Gule,  welche  in  der  neuesten  Zeit  von  europäischen  Dichtern
gewöhnlich  nur  als  weibliche  aufgeführt  werden,  sind  männliche  und
weibliche,  die  letzten  sind  Zauberinnen  oder  Hexen;  eine  Art  der
Dschinnen  sind  die  Nisnas  (Halbmenschen),  welche  die  Inseln  des
indischen  Meeres  bewohnen  (grosse  Paviane)  und  die  Schikk  (gespaltene ­
  Menschen)  welche  nur  ein  Aug,  eine  Hand,  einen  Fuss
u.  s.  w.  haben,  wie  der  Wahrsager,  welcher  Mohammed’s  Ankunft
prophezeihte.  Von  den  Dschinnen  sind  mehrere  metonymische  Ausdrücke ­
  des  Arabischen  hergenommen,  so  heisst  die  Grille  Dikoldschinn,
  d.  i.  der  Hahn  der  Dschinnen,  hässliche  Menschen;  Mesichol-Dschinn,
  d.i.in  Dschinnen  Verwandelte,  die  Pest;  Remacliol-Dschinn,
  d.  i.  die  Lanze  der  Dschinnen.  Die  schnellsten
Arten  der  Kameele  werden  zu  den  Dschinnen  gerechnet.

lieber  österreichische  Zustände  in  den  Jahren
1740  -1792.
Von  dem  c.  M.  Hin.  Oberlandesgerichtsrath  Beidtel.
IV.
Ueber  den  Charakter  der  Communalverfassungen  in  den  österreichischen
Staaten  (1740—1780).
Bei  den  nach  dem  Jahre  1753  beschlossenen  Justizreformen
boten  für  die  österreichischen  Staaten  die  Communalverfassungen  die
grössten  Schwierigkeiten  dar,  und  da  auch  seit  1848  die  Gemeindeverfassungen ­
  eine  der  schwierigsten  Aufgaben  für  die  österreichische
Staatsverwaltung  geworden  sind,  so  scheint  es  nicht  unangemessen
über  den  Zustand  der  Communalverfassungen  der  böhmisch-österreichischen ­
  Provinzen,  wie  er  vor  1780  war,  einen  Vortrag  zu  halten.
Ungeachtet  aller  Schwierigkeiten,  welche  diese  von  den
österreichischen  Historikern  wenig  auseinandergesetzte  Seite  der
altern  Staatsverfassung  zeigt,  glaube  ich  doch  darüber  spre-
            
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