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Ignaz Beidtel.
die darunter aber nicht den Engel Gabriel, sondern den Teufel ver
stehen. Ainsworth hat daher Unrecht die Sage vom Engel Pfau zu
bezweifeln, welche noch jüngst Moriz Wagner in seinem Berichte
über die Jefidi (in der Beilage der A. A. Z.) gegeben.
Die Dschinnen, d. i. die Genien, sind männliche und weibliche.
Die Gule, welche in der neuesten Zeit von europäischen Dichtern
gewöhnlich nur als weibliche aufgeführt werden, sind männliche und
weibliche, die letzten sind Zauberinnen oder Hexen; eine Art der
Dschinnen sind die Nisnas (Halbmenschen), welche die Inseln des
indischen Meeres bewohnen (grosse Paviane) und die Schikk (ge
spaltene Menschen) welche nur ein Aug, eine Hand, einen Fuss
u. s. w. haben, wie der Wahrsager, welcher Mohammed’s Ankunft
prophezeihte. Von den Dschinnen sind mehrere metonymische Aus
drücke des Arabischen hergenommen, so heisst die Grille Dikold-
schinn, d. i. der Hahn der Dschinnen, hässliche Menschen; Mesi-
chol-Dschinn, d.i.in Dschinnen Verwandelte, die Pest; Rema-
cliol-Dschinn, d. i. die Lanze der Dschinnen. Die schnellsten
Arten der Kameele werden zu den Dschinnen gerechnet.
lieber österreichische Zustände in den Jahren
1740 -1792.
Von dem c. M. Hin. Oberlandesgerichtsrath Beidtel.
IV.
Ueber den Charakter der Communalverfassungen in den österreichischen
Staaten (1740—1780).
Bei den nach dem Jahre 1753 beschlossenen Justizreformen
boten für die österreichischen Staaten die Communalverfassungen die
grössten Schwierigkeiten dar, und da auch seit 1848 die Gemeinde
verfassungen eine der schwierigsten Aufgaben für die österreichische
Staatsverwaltung geworden sind, so scheint es nicht unangemessen
über den Zustand der Communalverfassungen der böhmisch-österrei
chischen Provinzen, wie er vor 1780 war, einen Vortrag zu halten.
Ungeachtet aller Schwierigkeiten, welche diese von den
österreichischen Historikern wenig auseinandergesetzte Seite der
altern Staatsverfassung zeigt, glaube ich doch darüber spre-