Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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Ignaz Beidtel. 
die darunter aber nicht den Engel Gabriel, sondern den Teufel ver 
stehen. Ainsworth hat daher Unrecht die Sage vom Engel Pfau zu 
bezweifeln, welche noch jüngst Moriz Wagner in seinem Berichte 
über die Jefidi (in der Beilage der A. A. Z.) gegeben. 
Die Dschinnen, d. i. die Genien, sind männliche und weibliche. 
Die Gule, welche in der neuesten Zeit von europäischen Dichtern 
gewöhnlich nur als weibliche aufgeführt werden, sind männliche und 
weibliche, die letzten sind Zauberinnen oder Hexen; eine Art der 
Dschinnen sind die Nisnas (Halbmenschen), welche die Inseln des 
indischen Meeres bewohnen (grosse Paviane) und die Schikk (ge 
spaltene Menschen) welche nur ein Aug, eine Hand, einen Fuss 
u. s. w. haben, wie der Wahrsager, welcher Mohammed’s Ankunft 
prophezeihte. Von den Dschinnen sind mehrere metonymische Aus 
drücke des Arabischen hergenommen, so heisst die Grille Dikold- 
schinn, d. i. der Hahn der Dschinnen, hässliche Menschen; Mesi- 
chol-Dschinn, d.i.in Dschinnen Verwandelte, die Pest; Rema- 
cliol-Dschinn, d. i. die Lanze der Dschinnen. Die schnellsten 
Arten der Kameele werden zu den Dschinnen gerechnet. 
lieber österreichische Zustände in den Jahren 
1740 -1792. 
Von dem c. M. Hin. Oberlandesgerichtsrath Beidtel. 
IV. 
Ueber den Charakter der Communalverfassungen in den österreichischen 
Staaten (1740—1780). 
Bei den nach dem Jahre 1753 beschlossenen Justizreformen 
boten für die österreichischen Staaten die Communalverfassungen die 
grössten Schwierigkeiten dar, und da auch seit 1848 die Gemeinde 
verfassungen eine der schwierigsten Aufgaben für die österreichische 
Staatsverwaltung geworden sind, so scheint es nicht unangemessen 
über den Zustand der Communalverfassungen der böhmisch-österrei 
chischen Provinzen, wie er vor 1780 war, einen Vortrag zu halten. 
Ungeachtet aller Schwierigkeiten, welche diese von den 
österreichischen Historikern wenig auseinandergesetzte Seite der 
altern Staatsverfassung zeigt, glaube ich doch darüber spre-
	        
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