Zur Vorgeschichte des Jahres 1809 in Tirol.
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der beiden Männer, des Generalvicars und des Dechants Tecini kurz
zuvor durch glänzende Titel gewonnen, indem sie den erstem zur
Würde eines kön. geheimen Ratlies, den letztem zurWürdeeines
wirklichen geheimen Rath es erhob. Das General-Landes-Commissariat
verkündigte also den Übergang des abgerissenen Churer
Sprengels an Trient unter dem 14. Mai allen betheiligten Behörden
und dem gesammten Klerus in den Provicariaten von Unter- und Ober-Vintseligau.
Auf den Wunsch der Regierung erliess auch der Tridentinische
Generalvicar sogleich einen Hirtenbrief an die neuübernommene
Geistlichkeit, worin er ihr seine neue Gewalt ankündigte. Von der
kön. Regierung wurde er sowohl für den Hirtenbrief, als auch insbesondere
für die darin ausgesprochenen richtigen Ansichten von dem
Verhältnisse zwischen Kirche und Staat mit glänzendem Belobungsdecrete
belohnt. Das General-Landes-Commissariat that nun ungesäumt
Schritte, um die neue, wie es glaubte, gelungene Einrichtung
für seine Zwecke weiter zu verfolgen. Einer der wesentlichsten bestand
darin, dass es ergebene Männer an den Pfarren der deportirten
Churer Priester anstellte, und sie von Trient mit den geistlichen
Facultäten versehen liess. Unter diesen war die Anstellung
des bisherigen Professors der biblischen Exegese und Pro-Kanzlers
der Universität von Innsbruck, Ingenu irr Koch, als Pfarrer zu
Meran die bedeutendste. Koch war, wie der Erfolg zeigte, ein gewissenhafter
und redlich denkender Mann, aber ohne tiefere dogmatische
und kirchenrechtliche Schulbildung. Ihm war die Aufgabe zugedacht,
als landesfürstlicher und bischöflich trientnerischer Commissär
die Einigkeit und Unterwerfung der Geistlichen zu bewirken;
allein dazu fehlte ihm die nöthige Kraft und geistige Überlegenheit.
Koch kam am t>. Juni nach Meran und eröffnete sogleich die Verhandlungen
mit dem Klerus. Am 19. Juni fand eine zahlreiche Conferenz
Statt, hei welcher die einflussreicheren Geistlichen aus Vintschgau,
Meran und Passeyr erschienen. Koch suchte sie durch viele Gründe
zu bewegen, sich dem Generalvicariate von Trient zu unterwerfen;
der Bischof von Chur, sagte er, sei bürgerlich todt, und somit das
Ordinariat von Trient berechtigt, sich der verlassenen Heerde anzunehmen.
Zur Begründung seiner Behauptung berief er sich auf die
Canonisten Lucius Ferrari und Fagnani, und auf das Concilium von
Trient, welches im 16. Cap. der 24. Sitzung wirklich bestimmt,
dass bei einer Sedis-Vacanz der benachbarte älteste Bischof der