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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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Prof.  Jäger.

Gesch  äftskenntniss  und  das  schändliche  Betragen  des  Klerus  hervorhob. ­
  Die  Unterschrift  ward  einstimmig  verweigert.  Nur  ein  gewisser
Gilg,  Walser,  Achmüller  und  Pedroni,  dieser  letztere  ein
unsauberer  Priester,  bereits  von  drei  Ordinariaten  verwiesen  und
suspendirt,  unterschrieben,  und  Hofstetten  machte  sich  das  Vergnügen, ­
  diese  vier  Männer  als  wackere  Geistliche  und  Muster  des
Gehorsams  den  übrigen  vorzustellen.
In  der  Nacht  auf  den  27.  wurden  hierauf  Patscheider  und
Lutz  unter  Militärbedeckung,  jener  anfangs  nach  Botzen,  später
nach  Trient,  dieser  nach  Innsbruck  deportirt.  Lutz  fand  seinen
Arrest  bei  den  Serviten  in  Innsbruck  und  der  Prior  des  Klosters
wurde  unter  persönlicher  Haftung  verpflichtet,  den  Schlüssel  des
Arrestantenzimmers  immer  bei  sich  zu  tragen.  Patsch  ei  der  ward
später  im  Kloster  zu  S.  Marco  in  Trient  eingesperrt.  Ignaz  Purtscher,
  Anton  und  Michael  Tapfer  und  Kaspar  Karl  wurden  über  die
Bündnergrenze  gewiesen.  Einige  Tage  später  liess  Hofstetten  auch
die  Priester  Anton  Matscher,  Alois  Patscheider,  einen  Neffen  des
Provicar,  Josef  Ladurner,  den  spätem  fleissigen  Geschichtsforscher,
den  Pfarrer  Prieth  von  Glums,  Zingerle  und  Philipp  Moser  nebst
mehr  andern  aufheben,  und  theils  nach  Trient,  theils  nach  Brixen
abführen.  Dem  Bector  der  Mittelschule,  Benedict  Langes,  nahm
Hofstetten  die  Rectoratsgeschäfte  ab  und  übertrug  sie,  so  wie  die
Pfarrverwaltung  zu  Meran  an  den  elenden  Gilg.  Die  Häuser  und
Güter,  welche  zum  bischöflichen  Seminar  gehörten,  nebst  allem  beweglichen ­
  und  unbeweglichen  Eigenthume  der  Priester  Purtscher
und  Tapfer  wurden  eingezogen;  und  um  allen  Massregeln  desto
kräftigeren  Nachdruck  zu  geben,  erschien,  datirt  vom  7.  Februar
1808,  ein  königliches  Rescript,  welches  den  Bischof  von  Chur  aus
allen  baierischen  Landen  proscrihirte,  und  sämmtliche  obrigkeitliche
Behörden  des  Königreiches  anwies,  ihn,  wo  er  auf  baierischem  Gebiete ­
  sich  betreten  liess,  als  gefährlichen  Volksaufwiegler  gefänglich ­
  einzuziehen.  Dessgleichen  sollten  alle  geistlichen  und  weltlichen
Unterthanen  des  Königreiches,  welche  mit  demselben  eine  fernere
Communication  unterhielten,  als  Landesverräther  angesehen  und  behandelt ­
  werden.  „Und  da  nach  diesen  Vorgängen,”  fährt  das  Rescript
weiter,  „der  Bisehofsitz  für  unsere  Staaten  als  Sedes  vacans  oder
wenigstens  als  gesetzlich  impedita  zu  betrachten  ist,  so  werden  Wir
schleunigst  die  Einleitung  treffen,  damit  die  provisorische  Admini-
            
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