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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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Prof.  Jäger.

kannt,  als  dass  es  hier  einer  Wiederholung  bedürfte.  Endlich  ist
jede  einseitige  Disposition  über  die  Bisthumssprengel  dem  klaren
Buchstaben  des  von  Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Baiern  selbst
anerkannten  Beichsdeputations-Recesses  zuwider.”
Nach  diesen  Erklärungen  des  Bischofs  schritt  der  Provicar
Patscheider  an  das  schwere  Amt,  das  ihm  aufgetragen  war.  Er  forderte ­
  den  Klerus  auf,  sich  gegen  die  hereinbrechenden  Bedrängnisse
zu  rüsten,  und  theilte  ihnen  die  bischöflichen  Verordnungen  mit,  an
welche  sie  sich  halten  sollten.  Ich  erlaube  mir  Kürze  halber  nur
einige  derselben  anzuführen.  Da  die  Verbindung  mit  dem  Bischöfe
wahrscheinlich  ganz  unterbrochen  und  viele  Priester  deportirt  werden
dürften,  so  hatte  ihnen  der  Bischof  ausgedehnte  seelsorgliche  Vollmachten ­
  ertheilt.  Sie  durften  die  ihnen  übertragene  Gewalt  an  andere
delegiren,  auch  zwei  Mal  des  Tages  Messe  lesen,  sich  dabei  gläserner
und  zinnener  Gefässe  bedienen,  und  das  Opfer  in  Kellern,  Höhlen,
Wäldern  und  auch  um  Mitternacht  darbringen.  Mit  den  von  der
Regierung  aufgedrungenen  Priestern  sollten  sie  selbst  keine  Gemeinschaft ­
  haben,  und  auch  dem  Volke  dieselbe  untersagen.  Sie  sollten
das  Volk  belehren,  dass  es  aus  den  Händen  solcher  Priester  keine
Sacramente  empfangen,  ihren  Messen  und  Predigten  nicht  beiwohnen,
ihnen  keine  Zehenten  und  Zinse  bezahlen,  von  ihnen,  ausser  in  der
Todesgefahr,  keine  geistliche  Hülfe  annehmen  dürfe.  Die  Leute  sollten, ­
  wenn  sie  keinen  treuen  Priester  finden,  ihre  Kinder  seihst  taufen,
ihre  Ehen  nur  vor  katholischen  Zeugen  schliessen,  und  für  die  Verstorbenen, ­
  wenn  sie  zu  Grabe  getragen  werden,  zu  Hause  beten,  denn
alle  Handlungen  der  von  der  Regierung  bestellten  Priester  erklärte
der  Bischof  als  ungültig  und  sie  selbst  als  ipso  facto  suspendirt;
und  wir  werden  sehen,  wie  pünktlich  diese  Vorschriften  befolgt
wurden.
Nachdem  also,  wie  oben  bemerkt  wurde,  das  Militär  am  19.  November ­
  in  Meran  eingerückt  war,  fertigte  das  General-Landes-Commissariat
  unter  dem  5.  December  dem  Provicar  Patscheider  neuerdings ­
  zwei  Decrete  zu,  mit  dem  Befehle,  erstens  jeder  Verbindung
mit  dem  Bischöfe  zu  entsagen,  und  zweitens  sich  unbedingt  dem  Ordinariate ­
  von  Augsburg  zu  unterwerfen.  Gleiches  sollte  vom  ganzen
Klerus  geschehen.  Patscheider  antwortete  unter  demselben  Datum:
„Die  heute  mir  zugefertigten  Decrete  kann  weder  ich  noch  ein  anderer
Priester  dieser  Diöcese  unterschreiben;  das  erste  nicht,  weil  wir  in
            
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