Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

Zur Vorgeschichte des Jahves 1809 in Tirol. 
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Weise beitreten darf, entstehe daraus, was da wolle. Machen Sie 
sich also auf eine neue Verfolgung gefasst. Mein Wille ist, dass Sie 
keinen auswärtigen Bischof oder Vicar anerkennen, den nicht ich oder 
Rom Ihnen vorsetzt. Erklären Sie jeden für einen Eindringling und 
Schismatiker. Bereiten Sie mit Bescheidenheit den Klerus und das 
Volk auf den kommenden Sturm vor. Könnte es ohne Unruhe und mit 
gehöriger Ordnung geschehen, so wünschte ich, dass der gesammte 
Klerus in ganz Vintschgau eine ehrerbietige Bittschrift um die Frei- 
gebung der Verbindung mit dem rechtmässigen Bischöfe an den König 
einreichte. Würden sich auch die Gemeindevorsteher anschliessen, 
so wäre die Wirkung desto verlässiger.” 
Auch an die Regierung hatte Karl Rudolf seine Protestation 
gegen die Abreissung des tirolischen Diöcesan-Antheiles eingesendet. 
Er setzt darin auseinander, dass ohne Bewilligung des höchsten 
Kirchenoberhauptes weder er seine Diöcese ganz oder theilweise ab 
treten, noch ein anderer Bischof dieselbe annehmen dürfe. In Betreff 
des Bischofs von Augsburg, bemerkte er, fürchtete ich die Recht 
schaffenheit dieses würdigen Prälaten und seine Ehrfurcht gegen den 
heiligen Stuhl schon durch die Zumuthung zu beleidigen, als könnte 
sich Seine königliche Hoheit zur Annahme eines Bisthum-Antheiles 
bereitwillig finden lassen, der von dem rechtmässigen Besitzer aus 
Abgang der gesetzlichen Befugniss weder weggegeben werden kann 
noch will.” Über die Nothwendigkeit des Placetum regium, 
welches die baierische Regierung als unerlässliche Bedingung zur 
Ausübung der geistlichen Gerichtsbarkeit bezeichnete, machte Karl 
Rudolf folgende Bemerkung. „Ich will nicht untersuchen, schreibt 
er, in wie fern selbes zur Gewaltausübung eines einmal canonisch 
eingesetzten und durch eine Reihe von Jahren dafür anerkannten 
Bischofes nothwendig sein möge; aber die Bemerkung kann ich nicht 
ganz unterdrücken, dass dieser Grundsatz in der katholischen Kirche 
neu und von ihr nie anerkannt wurde, und insbesondere, dass unser 
deutsches Vaterland, so wie andere katholische Länder, das Glück 
des wahren Glaubens noch heute vermissen würden, wenn die ersten 
Verbreiter desselben den Abgang der souveränen Bewilligung als 
gründliches und verbindliches Hinderniss ihrer Berufserfüllung ange 
sehen hätten. Gewiss versagte der grosse Rath zu Jerusalem dem 
Petrus und Johannes sein Placetum; aber was der Apostel für sich 
und seine Nachfolger im bischöflichen Amte antwortete, ist zu be- 
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