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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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Prof.  Jäger.

Correspondenz  aufzufangeu  und  alle  Geistliche  und  Laien,  die  auf
Besuch  heim  Bischöfe  waren,  zu  bestrafen.  Gegen  Gottfried  Purtscher,
der  mit  dem  Bischöfe  aus  dem  Lande  verwiesen  war,  es  aber  gewagt
hatte,  wieder  in  Tirol  zu  erscheinen  und  eine  päpstliche  Bulle  zu
verbreiten,  wurden  Verhaftbefehle  erlassen.  In  Meran  alle  Papiere
und  Geräthschaften  des  Bischofs  in  Beschlag  genommen;  sein  Caplan
unter  Polizei-Begleitung  über  die  Grenze  geschafft  und  gegen  alle
Geistliche,  welche  von  Purtscher  die  päpstliche  Bulle  angenommen,
Inquisitionen  eingeleitet.  Da  sich  aber  das  General-Landes-Commissariat
  bald  überzeugte,  dass  alle  diese  Gewaltmassregeln  den  beabsichtigten ­
  Erfolg  nicht  herbeiführten,  indem  z.  B.  Gottfried  Purtscher
am  10.  November  als  Kaufmann  verkleidet  wieder  ganz  Yintschgau,
Meran  und  Passeyr  durchwandert  und  allenthalben  zur  Anhänglichkeit ­
  an  den  Bischof  aufgemuntert  hatte,  so  brachte  selbes  das  von
ihm  sogenannte  Purificirungs-System  mit  allem  Nachdrucke
in  Vorschlag.  Der  General-Landes-Commissär  trug  nämlich  darauf
an,  das  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten  sollte  bei  der
helvetischen  Regierung  dahin  wirken,  dass  der  Bischof  von  Chur
von  der  Grenze  Tirols  entfernt  und  in  dem  Innern  der  Schweiz
irgendwo  unter  Polizei-Aufsicht  gestellt  werde.  Selbst  den  Einfluss
des  französischen  Hofes  rieth  er  hierbei  geltend  zu  machen.  Er
empfahl  ferner  dem  König  die  Diöcesanrechte  des  Bischofs  von  Chur
in  Tirol  und  somit  seinen  Einfluss  auf  das  diesseitige  Gebiet  gänzlich
zu  zerstören;  dies  könnte  dadurch  bewirkt  werden,  wenn  Se.  Majestät
der  König  die  Verwaltung  der  Pontificalien  des  Bischofs  von  Chur
in  Tirol  dem  Churfürsten  von  Trier,  als  Bischof  von  Augsburg
oder  dessen  Weihbischof  übertragen  wollte.  Wenn  Se.  Majestät  der
König  diese  Vorschläge  genehmigte,  so  erbat  sich  das  General-Landes-Commissariat
  für  diesen  Fall  die  Ermächtigung,  auch  den
Bischof  von  Brixen  aus  dem  Lande  schaffen  und  gegen  alle  widerspenstigen ­
  Priester  dieselben  Massregeln  ergreifen  zu  dürfen,  die
gegen  die  Bischöfe  von  Trient  und  Chur  angewendet  worden.
Der  König  von  Baiern  ging  auf  diese  Vorschläge,  mit  Ausnahme
ihrer  Anwendung  auf  Brixen,  wirklich  ein.  Unter  dem  14.  November
Unterzeichnete  er  ein  Rescript,  durch  welches  er  nicht  nur  dem  Bischöfe ­
  von  Chur,  sondern  auch  allen  anderen  auswärtigen  Bischöfen
das,  wie  das  Rescript  besagte,  zur  Ausübung  ihrer  Ordinariats-Gewalt
in  den  baierischen  Landen  nöthige  placetum  regium  entzog.  Dieser
            
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