260
Prof. Jäger.
Correspondenz aufzufangeu und alle Geistliche und Laien, die auf
Besuch heim Bischöfe waren, zu bestrafen. Gegen Gottfried Purtscher,
der mit dem Bischöfe aus dem Lande verwiesen war, es aber gewagt
hatte, wieder in Tirol zu erscheinen und eine päpstliche Bulle zu
verbreiten, wurden Verhaftbefehle erlassen. In Meran alle Papiere
und Geräthschaften des Bischofs in Beschlag genommen; sein Caplan
unter Polizei-Begleitung über die Grenze geschafft und gegen alle
Geistliche, welche von Purtscher die päpstliche Bulle angenommen,
Inquisitionen eingeleitet. Da sich aber das General-Landes-Commissariat
bald überzeugte, dass alle diese Gewaltmassregeln den beabsichtigten
Erfolg nicht herbeiführten, indem z. B. Gottfried Purtscher
am 10. November als Kaufmann verkleidet wieder ganz Yintschgau,
Meran und Passeyr durchwandert und allenthalben zur Anhänglichkeit
an den Bischof aufgemuntert hatte, so brachte selbes das von
ihm sogenannte Purificirungs-System mit allem Nachdrucke
in Vorschlag. Der General-Landes-Commissär trug nämlich darauf
an, das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten sollte bei der
helvetischen Regierung dahin wirken, dass der Bischof von Chur
von der Grenze Tirols entfernt und in dem Innern der Schweiz
irgendwo unter Polizei-Aufsicht gestellt werde. Selbst den Einfluss
des französischen Hofes rieth er hierbei geltend zu machen. Er
empfahl ferner dem König die Diöcesanrechte des Bischofs von Chur
in Tirol und somit seinen Einfluss auf das diesseitige Gebiet gänzlich
zu zerstören; dies könnte dadurch bewirkt werden, wenn Se. Majestät
der König die Verwaltung der Pontificalien des Bischofs von Chur
in Tirol dem Churfürsten von Trier, als Bischof von Augsburg
oder dessen Weihbischof übertragen wollte. Wenn Se. Majestät der
König diese Vorschläge genehmigte, so erbat sich das General-Landes-Commissariat
für diesen Fall die Ermächtigung, auch den
Bischof von Brixen aus dem Lande schaffen und gegen alle widerspenstigen
Priester dieselben Massregeln ergreifen zu dürfen, die
gegen die Bischöfe von Trient und Chur angewendet worden.
Der König von Baiern ging auf diese Vorschläge, mit Ausnahme
ihrer Anwendung auf Brixen, wirklich ein. Unter dem 14. November
Unterzeichnete er ein Rescript, durch welches er nicht nur dem Bischöfe
von Chur, sondern auch allen anderen auswärtigen Bischöfen
das, wie das Rescript besagte, zur Ausübung ihrer Ordinariats-Gewalt
in den baierischen Landen nöthige placetum regium entzog. Dieser