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Prof. Jäger.
Strafen das schon zu Kaiser Jo s eph’s Zeiten gegebene Verbot, welches
Ordens-Corporationcn die Verbindung mit auswärtigen Klöstern
und Vorgesetzten untersagte. Unter dem 15. Juli geschahen Vorbereitungen
zur Aufhebung des Churerischen Priesterhauses zu
Meran; an demselben Jage begannen auch die Inventirungen aller
Kirchenschätze, namentlich der goldenen und silbernen, und eines
schönen Morgens, es war der 16. September, erschienen in allen
Stiften, Abteien und Commenden Tirols Commissäre, und setzten
die geistlichen Institute unter weltliche Administration.
Unter diesen Verhältnissen durften die Bischöfe erwarten, dass
die gegen sie ausgesprochenen Drohungen bald in Erfüllung gehen
würden. Aufmunternd und tröstend kam ihnen gerade um diese Zeit
ein vom 1. Angust datirtes päpstliches Breve zu Händen, worin sie
der Papst zur Ausdauer in der Vertheidigung der kirchlichen Rechte
ermahnt, ihre bisherige Standhaftigkeit lobt, und sie im Hinblicke
auf seine eigenen Leiden für die Rechte und Freiheiten der Kirche
Trost suchen heisst.
In der Vorahnung, dass sie keinen Tag mehr sicher seien vor
einem Gewaltschritte, versammelte der Bischof von Chur, so weit
es ohne Aufsehen geschehen konnte, die angesehensten Geistlichen
seines tirol. Diöcesan-Antheiles zu Meran, und verabredete mit ihnen
die Grundsätze ihres Benehmens, falls die Regierung Zwangsmassregeln
gegen ihn ergreifen würde. Alle versammelten Priester gelobten
Gehorsam und treues Zusammenhalten in Vertheidigung der bischöflichen
Rechte, und versprachen, sich von der Regierung weder
gewinnen noch schrecken zu lassen, um schismatische Versuche derselben
zu begünstigen. Hierauf kam der Bischof von Chur auch mit
seinem Amtsbruder, dem Fürstbischof von Trient in Botzen zusammen,
um die Grundsätze zu besprechen, welche sie selbst der Regierung
gegenüber gemeinsam befolgen wollten. Der Fürstbischof
E man uej von I rient war nämlich bereits auf der Durchreise nach
Innsbruck, wohin ihn das General-Landes-Commissariat berufen
hatte. Veranlassung dazu gab folgender Vorfall.
Dem Bischöfe und Domcapitel in Trient waren vier Fragen hinnen
24 Stunden zu beantworten vorgelegt worden. 1. Ob sie das bestehende
Staatsgesetz in Betrelf der Beneficien-Vergebung anerkennen
wollten? 2. Ob ein Bischot unter dem Vorwände, er sei verbunden,
die Rechte seiner Kirche zu vertheidigen, oder unter Berufung