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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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Prof.  Jäger.

gewaltthätig,  und  unbesonnen,  moralisch  in  hohem  Grade  gemein  und
bübisch-leichtfertig.  Minder  wichtige  Individualitäten,  die  nur  als
Vollzieher  der  hohem  Befehle  eine  untergeordnete  Rolle  spielten,
verdienen  keine  Erwähnung.
Mit  diesen  Slreitkräften  ward  also  der  Kampf  eröffnet.  Über
dessen  Ausgang  konnte  kein  Zweifel  walten;  er  musste  in  seinen
äussern  Folgen  für  den  Klerus  verloren  gehen,  weil  der  Regierung
physische  Macht  und  Willkür  zu  Gebote  standen;  er  musste  aber
moralisch  vom  Klerus  gewonnen  werden,  weil  das  Recht  über  das
Unrecht,  und  Charakterstärke  über  Charakterschwäche,  selbst  wenn
sie  äusserlich  zu  unterliegen  scheinen,  den  Sieg  davontragen.
Der  erste  Schritt,  den  die  Bischöfe  zur  Behauptung  ihrer  Rechte
thaten,  war  die  Erlassung  eines  Circulares  an  den  Klerus,  worin  sie
diesem  geboten,  den  Befehlen  der  Regierung  in  Kirchenpolizei-Sachenzu
  gehorchen,  vorausgesetzt,  dass  durch  dieselben, ­
  wie  es  sich  von  selbst  versteht,  und  von  den
religiösenGesinnungeneineskatholi  s’c  henMona  rohen
mit  Grund  vorausgesetzt  werden  kann,  keine  von  der
Kirche  anerkannte  Glaubenssache  oder  Kirchenzucht
offenbar  gefährdet  werde.  Ihr  zweiter  Schritt  war  ein  Recurs
nach  Rom,  um  sich  beim  päpstlichen  Stuhle  Raths  zu  erholen,  wie
weit  sie  den  Forderungen  der  Regierung  ohne  Verletzung  ihrer
bischöflichen  Rechte  nachgeben  dürften.
Von  Rom  kam  unter  dem  2S.  April  1807  Antwort.  Sie  enthielt
vor  Allem  die  Aufforderung,  in  dem  delicaten  Geschäfte  mit  der
grössten  Vorsicht,  Bescheidenheit  und  Festigkeit  zu  Werke  zu  gehen.
Dann  mögen  die  Bischöfe  in  Bezug  auf  die  erste  Forderung  der
Regierung  ein  Auge  zudrücken,  wenn  unter  der  Universitätsprüfung
nicht  eine  wesentlich-nothwendige  Vorbedingung  zur  Weihe,  sondern
nur  ein  überflüssiges  aber  ehrenvolles  Zeugniss  für  die  Tauglichkeit
des  Jünglings  verstanden  werde.  Sollte  aber  die  Regierung  behaupten,
die  zu  weihenden  Kleriker  müssten  ihre  Studien  an  der  Universität
zurücklegen,  und  der  Bischof  dürfe  sie  ohne  vorläufiges  Zeugniss  der
UniversitätsProfessoren  gar  nicht  weihen,  in  diesem  Falle  würde  den
Bischöfen  ihr  eigenes  Gewissen  zu  erkennen  geben,  dass  sie  ihre  Hände
denen  n  i  e  auttegen  dürfen,  die  nicht  von  ihnen  ausgewählt,  und  nicht
von  ihnen  als  tauglich  erfunden  seien,  indem  der  Priester  nicht  durch
die  Macht  der  weltlichenGewaltin  dasHeiligthum  eingedrungen,  sondern
            
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