Beiträge zu einer Chronik der arcliäolog. Funde in d. österr. Monarchie. 22 1
Derartigen, was die historisch-archäologischen Vereine und Gesellschaften
der einzelnen Kronländer in ihren Abhandlungen, Mittheilungen,
Schriften und Berichten hinterlegen, die, trotz ihres unbesteitbaren
Verdienstes, doch nur selten über den Kreis des engeren
Vaterlandes hinaus Verbreitung finden, und höchstens im Austausche
gegen die Veröffentlichungen ähnlicher auswärtiger Institute in die
Bücherschränke dieser letzteren wandern, wo sie, yon Wenigen gesehen,
von noch Wenigeren beachtet, unverdienter Vergessenheit
anheimfallen. Für Österreich waltet in dieser Beziehung ein eigener
Übelstand ob. So erfreulich nämlich einerseits die selbständige Regsamkeit
der einzelnen Kronländer ist, so wenig lässt andererseits sich
läugnen, dass dieses löbliche, aus dem frischerwachten Nationalitätsbewusstsein
hervorgegangene Bestreben, im eigenen Hause selbst
aufzuräumen, in seinen äussersten Consequenzen zu einer Art von
separatistischer Zersplitterung führt, die der wissenschaftlichen Concentrirung
fühlbaren Abbruch thut. Die grosse Anzahl der Publicationen
erschwert den Überblick, die Verschiedenheit der Landessprachen
das Verständniss; Vieles findet an Stellen seine Besprechung,
wo man es nicht sucht, oder von welchen aus auf den allgemeinen
Sammelplatz übertragen es scheinbar zur müssigen Wiederholung
herabsinkt. Wer aber steht dafür ein, dass Alles, was dergestalt
zerstreut erscheint, auch wirklich zur Kenntniss all derjenigen gelange,
denen darum zu wissen Noth thut?— In dieser Beziehung
drängt sich die Frage auf, ob es zulässig oder wohl gar geboten sei,
irgend etwas, das schon anderswo, vielleicht sogar in den Puldicationen
einer und derselben Anstalt, nur in einer anderen ihrer Sectionen
und unter einem anderen Gesichtspuncte besprochen worden,
abermals zu erwähnen, um eine Lücke zu vermeiden. Wenn
derartige Mittheilungen, wie die beantragten, ein möglichst vollständiges
Repertorium, so zu sagen, ein Register, einen Elenchus, gewissermassen
eine Controle alles dessen vorstellen sollen, was binnen
einer bestimmten Frist neu entdeckt oder zum Erstenmal bekannt
geworden ist, so lässt sich an der Nothwendigkeit der Berufung auf
anderweitige Quellen und gelegenheitlicher Benutzung derselben
nicht zweifeln. Bei solchen Monumenten, welche leichter unter
einem bestimmten Schlagworte zusammenzufassen sind, das hinreicht,
die für jeden Archäologen kennbar zu charakterisiren, mag das einfache
Citat genügen; bei Münzen aber, und namentlich bei Inschrift-