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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

Beiträge  zu  einer  Chronik  der  arcliäolog.  Funde  in  d.  österr.  Monarchie.  22  1

Derartigen,  was  die  historisch-archäologischen  Vereine  und  Gesellschaften ­
  der  einzelnen  Kronländer  in  ihren  Abhandlungen,  Mittheilungen, ­
  Schriften  und  Berichten  hinterlegen,  die,  trotz  ihres  unbesteitbaren
  Verdienstes,  doch  nur  selten  über  den  Kreis  des  engeren
Vaterlandes  hinaus  Verbreitung  finden,  und  höchstens  im  Austausche
gegen  die  Veröffentlichungen  ähnlicher  auswärtiger  Institute  in  die
Bücherschränke  dieser  letzteren  wandern,  wo  sie,  yon  Wenigen  gesehen, ­
  von  noch  Wenigeren  beachtet,  unverdienter  Vergessenheit
anheimfallen.  Für  Österreich  waltet  in  dieser  Beziehung  ein  eigener
Übelstand  ob.  So  erfreulich  nämlich  einerseits  die  selbständige  Regsamkeit
  der  einzelnen  Kronländer  ist,  so  wenig  lässt  andererseits  sich
läugnen,  dass  dieses  löbliche,  aus  dem  frischerwachten  Nationalitätsbewusstsein ­
  hervorgegangene  Bestreben,  im  eigenen  Hause  selbst
aufzuräumen,  in  seinen  äussersten  Consequenzen  zu  einer  Art  von
separatistischer  Zersplitterung  führt,  die  der  wissenschaftlichen  Concentrirung
  fühlbaren  Abbruch  thut.  Die  grosse  Anzahl  der  Publicationen
  erschwert  den  Überblick,  die  Verschiedenheit  der  Landessprachen ­
  das  Verständniss;  Vieles  findet  an  Stellen  seine  Besprechung,
wo  man  es  nicht  sucht,  oder  von  welchen  aus  auf  den  allgemeinen
Sammelplatz  übertragen  es  scheinbar  zur  müssigen  Wiederholung
herabsinkt.  Wer  aber  steht  dafür  ein,  dass  Alles,  was  dergestalt
zerstreut  erscheint,  auch  wirklich  zur  Kenntniss  all  derjenigen  gelange, ­
  denen  darum  zu  wissen  Noth  thut?—  In  dieser  Beziehung
drängt  sich  die  Frage  auf,  ob  es  zulässig  oder  wohl  gar  geboten  sei,
irgend  etwas,  das  schon  anderswo,  vielleicht  sogar  in  den  Puldicationen
  einer  und  derselben  Anstalt,  nur  in  einer  anderen  ihrer  Sectionen
  und  unter  einem  anderen  Gesichtspuncte  besprochen  worden,
abermals  zu  erwähnen,  um  eine  Lücke  zu  vermeiden.  Wenn
derartige  Mittheilungen,  wie  die  beantragten,  ein  möglichst  vollständiges ­
  Repertorium,  so  zu  sagen,  ein  Register,  einen  Elenchus,  gewissermassen
  eine  Controle  alles  dessen  vorstellen  sollen,  was  binnen
einer  bestimmten  Frist  neu  entdeckt  oder  zum  Erstenmal  bekannt
geworden  ist,  so  lässt  sich  an  der  Nothwendigkeit  der  Berufung  auf
anderweitige  Quellen  und  gelegenheitlicher  Benutzung  derselben
nicht  zweifeln.  Bei  solchen  Monumenten,  welche  leichter  unter
einem  bestimmten  Schlagworte  zusammenzufassen  sind,  das  hinreicht,
die  für  jeden  Archäologen  kennbar  zu  charakterisiren,  mag  das  einfache ­
  Citat  genügen;  bei  Münzen  aber,  und  namentlich  bei  Inschrift-
            
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