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fiiaz Beidtel.
3. Eine dritte Folge der Belastungen des Grundeigentums mit
Hypothekarschulden ist die, dass viele, dem Landmann von der
Staatsverwaltung zugedachte Vortheile z. B. die Verminderung
oder Aufhebung des Pfarrzehentes, oder der Feudallasten, die
Lage der Bauern im Allgemeinen gegen das, was sie einst war, wenig
oder gar nicht verbessert haben. Was der Grundbesitzer an Feudalabgaben
oder Zehenten jetzt erspart, wird nämlich oft überwogen,
auch ganz abgesehen von der Erhöhung der Staatslasten seines Besitzes,
durch die Summe seiner Interessenzahlungen.
4. Auch das geht aus dieser Stellung hervor, dass, einige grosse
Grundbesitzer ausgenommen, selten ein Grundbesitzer viel für die
Verbesserung seiner Landwirthsehaft tliun kann. Versuche sind ihrem
Resultate noch immer ungewiss und wer bereits mit Schulden beladen
ist, scheuet sich, eines Experimentes wegen, neue Schulden zu
machen. Ueherhaupt bat man in jener Zeit, in Avelcher man der Bodenverbesserung
wegen, dem Grundeigenthümer einen möglichst
grossen Realcredit verschaffen wollte, das. was von Verbesserungen
dieser Art zu erwarten sei, viel zu hoch angeschlagen. Man findet
in dem Lehrbuche von Sonnenfels *). der einen grossen Einfluss auf
die österreichische Gesetzgebung hatte, wie viel er von dem, was man
heut zu Tage SpatenwirthSchaft nennt, erwartete. Ungeachtet seit
beinahe einem Jahrhundert für die Vervollkommnung der Landwirtschaft
viel geschah, haben sich die Vervollkommnungen doch meistens
nur auf den grossen Grundbesitz beschränkt und wahrscheinlich den
lotalertrag der Ernten in Deutschland, in so fern nicht der Anbau von
Mais oder Knollengewächsen Unterschiede hervorbringt, nach dem
Urtheil der erfahrensten Landwirthe kaum um drei Procente gesteigert.
5. Die Belastung des Grundeigenthums mit Buch-Schulden hat
ferner zu einem grossen Wechsel der Besitzer geführt. Der eine
verkauft aus Noth, der andere aus Speculation, das Grundeigenthum
ist, wie Leinwand oder Tuch, eine Waare geworden, welche aus einer
Hand in die andere geht. Jene innige Verbindung, welche ehemals bei
') Handlungswissenschaft. Auflage von 1771, Seite 110, 111 in der Anmerkung,
wo behauptet wird, der Besitzer von ein Paar Joch Feld würde dabei eine
grössere Ernte haben, als der Besitzer von acht.loch, welche auf die gewöhnliche
Art bestellt würden.