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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 8. Band, (Jahrgang 1852)

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Ignaz  Beidtnl.

besitze  wohlhabend  genannt  werden  konnten,  jene  mit  einem  kleinen
aber  in  einer  dürftigen  Lage  waren,  welche  dann,  wenn  etwa  mit  der
Bauernhütte  kein  Grundbesitz  verbunden  und  der  Besitzer  derselben
an  Handarbeiten  gewiesen  war,  bis  zur  eigentlichen  Armuth  hinabgehen ­
  konnte.
Unter  der  Regierung  des  Kaisers  Joseph  II.  bestand  aber,  wie  in
dem  ganzen  westlichen  Europa,  so  auch  in  den  österreichischen
Staaten,  das  Verlangen,  die  Lage  des  Bauernstandes  zu  verbessern. ­
  Unter  die  Mittel  sollte  vor  allem  eine  fortgesetzte  Milderung
der  Feudallasten  gehören.  Vieles  erwartete  man  aber  auch  davon,
dass  der  Bauer,  wenn  er  eine  grössere  Schulbildung  erhalte,  mittelst
eines  mehr  rationellen  Betriebes  der  Landwirthschaft  seine
Einkünfte  erhöhen  werde.  Allein,  dass  dann  auch  Capitale  für  die
Verbesserungen  nothwendig  sein  würden,  war  nicht  zu  verkennen,
diese  aber  dem  Bauer  zu  verschaffen,  hielt  man,  wenn  er  auf  seinen
Grund  Schulden  machen  könne,  für  leicht.
So  wie  man  der  landwirtschaftlichen  Verbesserungen  wegen
für  den  Bauer  seinen  Realcredit  zu  gründen  wünschte,  so  wünschte
man  wieder  für  die  Herrschaftsbesitzer  und  die  Hauseigentümer  in
den  grösseren  Städten  einen  solchen  Credit  im  Hinblick  auf  jene
Gleichheit  der  Rechte,  welche  man  für  eine  Forderung  der  Vernunft
erklärte  und  daher  dem  Erbrechte  zum  Grunde  legte.
Warum,  hiess  es,  soll  ein  Sohn  den  ganzen  Grundbesitz  und  die
andern  Söhne  und  die  Töchter  keinen  Theil  davon  erhalten?  Sie  sind
Kinder  so  gut  wie  die  andern  vorher  von  dem  Gesetze  Begünstigten.
Die  Betrachtung  ging  noch  weiter.  Wenn,  hiess  es,  der  Grundeigentümer ­
  seinen  Geschwistern  Erbteile  hinauszuzahlen  und  bis
zur  Hiuauszahlung  auf  den  ererbten  Grund  zu  versichern  hat,  so  wird
der  Eigentümer  der  Realität  zwar  allerdings  eine  kleinere  freie  Rente
haben,  als  er  ausserdem  gehabt  haben  würde,  allein  er  wird  dadurch
gezwungen  industriös  zu  sein,  um  seinen  Grundertrag  durch  Verbesserungen ­
  zu  erhöhen.
Es  kann  auch  sein,  dass  der  Grundeigentümer,  um  sich  die  Hinauszahlungen ­
  an  die  Geschwister  zu  erleichtern,  eine  wohlhabende
Braut  sucht  und  lindet.  Die  Geschwister  aber  haben  den  Vorteil,
dass  sie  ein  Capital  erlangen,  welches  ihnen  vielleicht  den  Antritt
eines  Gewerbes  oder  eines  kleinen  Handels  möglich  macht,  wodurch
wieder  die  .Industrie  gewinnt.
            
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