Habsburgiaclie Exeurse.
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König Friedfich fuhr fort, dieselbe mit neuen Gnaden zu bedenken;
so yerordnete er am 10. Juli 1445, der Abtei jährlich 50 Fuder
Salz aus dem Salzwerke zu Aussee zu reichen (Regesten I, Nr. 1939),
drei Tage später befreit er sie von dem Ungelde , das sie von dem
in der Stadt und Vorstadt auszusehänkenden Weine entrichten sollte
(13. Juli 1445, siehe Regesten I, Nr. 1940).
Rereits einige Wochen früher (im Juni 1445) hatte er bei 100
Joch Aeckcr, 100 Tagewerk Wiesen im Hauthaie bei Lichteriwörth,
mehrere Weingärten, worunter drei bei Fischau sammt Bergrecht
und zwei in Ober-Enzersdorf bei Medling waren, ein Haus vor dem
Ungertbor —jetzt zu einer Schäferei verwendet— und einen Garten
vor dem Wienerthor hinter dem ehemaligen Spitale derselben gegeben
(kirchl. Topogr. XIII, p. 7, 169). Am 16. Juli 1446 verleiht er
dem Kloster ein Wappen (österreichischen Schild, im weissen Felde
ein goldenes Kreuz, auf demselben eine Infel) und die Freiheit, mit
rothem Wachs zu siegeln (siehe Regesten I, Nr. 2026).
Im Jahre 1447 liess der König in der Klosterkirche einen Hochaltar
errichten (kirchl. Topogr. XIII, S. 143), der von Viktring
herkam (?).
Am 18. Februar 1449 machte er Lehengiiter (Zehente zu
Prodestorf, Mitterndorf, Walter stör ff), die das Kloster von Margareth,
Gattinn des Bernhard Braun, erkauft hatte, zu freiem Eigen
(siehe Regesten I, Nr. 2550).
Der zweite Abt des Klosters, Gottfried von Otterstef, war ganz
besonders begünstigt und auf des Königs Antrag hatte ihn Papst Nicolaus
V. zum Executor jener Bulle ernannt, durch welche Friedrich
die päpstliche Erlaubniss erhielt, eine Zahl erledigter Benedeien
(100) zu besetzen (siehe Regesten I, Nr. 2623, vom I. Mai 1450
ein Auftrag König Friedrich’s in dieser Hinsicht).
Wir sehen aus den angeführten Daten, dass König Friedrich
einen sehr grossen Theil seiner Zeit und seiner Sorgfalt auf geistliche
Stiftungen und ihr Gedeihen verwendete; er ward desshalb von
Ordens-Obern, wie von einzelnen Corporationen förmlich zum Mitglied
ihrer geistlichen Communitäten aufgenommen und aller der
guten Werke theilhaftig erklärt, welche durch sie
gewirkt wurden. — Sovom Augustiner-Eremiten-Ordens-Generalen
am 23. August 1444 (siehe Regesten I, Nr. 1699),
vom C i s t e r c i e n s e r V a t. e r - A h t e im Jah re 1448 (siehe Regesten I,