Habsburgische Excurse.
105
Seine Sorgfalt erstreckte sich auf das Einzelne des dort gefeierten
Gottesdienstes, so ordnete er an, dass (wie in Laibach) das zu den
Kranken von der St. Ulrichskirche aus getragene heil. Altarssacrament
von 4 Knaben begleitet werde (in Chorröcken und Gugeln mit brennenden
Kerzen und Gesang), wie es auch in der Frauenkirche (zu
Neustadt) gewöhnlich ist. Er wies zur Entschädigung jährlich 4 Pf.
Pfennige aus seinen Aemtern an (Revers des Collegiatstiftes vom
24. August 1448, siehe Regesten I, Nr. 2468).
Am 19. September 1448 tritt die Propstei die 2 Mühlen an der
Fisclia, welche ihr in der Dotation waren gegeben worden, wieder
dem Könige ab, weil dieselben wegen Raufälligkeit wenig Ertrag
gaben; König Friedrich wies ihr dafür einstweilen jährlich 38 Pf.
Pfennige von der Salzmauth zu Aussee an (s. Regesten I, Nr. 2484).
Eine zu gleicher Zeit vom König Friedrich ins Leben gerufene
Stiftung zu Neustadt, die eines Cistereienserklosters, beschäftigte ihn
noch mehr.
Um dem zu gründenden Kloster einen passenden Platz anzuweisen,
mussten weitläufige Anstalten getroffen werden, ein Nonnenkloster
zu St. Peter in der Sperr (Ad S. Petrum in catenis, Petri
Kettenfeier, 1. August, nicht aber wie es in der kirchlichen Topographie
Rd. 12, S. 59 heisst: „von ihrer nahen Lage am Wienerthore”),
wurde aufgehoben (die Nonnen wurden in andere Klöster ihres Ordens
— Dominikanerinnen — vertheilt), weil es nicht im Stande war,
sich seihst von seinem Verfalle (an Gebäuden und Wirthschaft) zu
restauriren; an die Stelle der Klosterfrauen wurden die Dominikaner
versetzt (am 1, Jänner 1444 gab der General des Dominikaner-Ordens
dazu seine Einwilligung, siehe Regesten I, Nr. 1585). —
Das Dominikanerkloster erhält als Schadloshaltung die Freiheit,
jährlich 7^4 Fass Wein zu Neustadt ungeldfrei ausschänken zu
dürfen (2. Jänner 1443, Archiv des Finanzminist. Ms. Nr. 44,
fol. 59). — In dem bisherigen Dominikanerkloster aber wurden
Cistercienser gestiftet (Stiftbrief vom selben Tage, wie der der Collegiatkirche,
5. April 1444, siehe Regesten I, Nr. 1618, vgl. kirchl.
Topographie, Rd.XIII, S. 1—175) *); die ersten Mönche, 12 an der
1 J Die Einwilligung zur Stiftung hatte der Abt von Cisleaux, als Cistercienser
Vaterabt, bereits am 19. Jänner 1443 gegeben, s. Regesten I, Nr. 1359. Er
dankte lebhaft für die gute Gesinnung und Geneigtheit des Königs gegen den