Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 89. Band, (Jahrgang 1878)

lieber  den  Unterschied  von  Reichsstädten  und  Landstädten.

83

behauptete.  Wenn  man  seit  Böhmer  begonnen  hat  das  harte
Urtheil  über  Albrecht  I.  auf  ein  richtigeres  Maass  herabzusetzen, ­
  so  geschah  dies,  weil  man  in  der  Geltendmachung  einer
strammen  Landeshoheit,  als  deren  eiserner  Repräsentant  Rudolfs
Sohn  aufgefasst  werden  muss,  auch  die  positiven  und  guten
Seiten  der  Entwicklung  erkannte,  gewiss  dürfte  man  aber  deshalb ­
  den  Sinn  und  die  Absichten  seiner  Maassregeln  nicht
verkennen  oder  beschönigen  wollen.  In  dem  scharfgezogenen
Kreise  der  landesherrlichen  Gewalt  Albrechts  I.  gab  es  keinen
Raum  für  freie  Städte  und  autonome  Räthe  für  einen  politisch
berechtigten  Bürgerstand  und  reichsunmittelbare  Gemeinden.
Es  ist  nicht  davon  die  Rede,  dass  die  Landesherren  irgend
ein  Interesse  daran  gehabt  hätten,  der  Antheilnahme  einer
Markgenossenschaft  an  begründeten  alten  Gerichtseinrichtungen
entgegen  zu  treten,  oder  die  Gemeinden  zu  verhindern  für
die  öffentliche  Sicherheit  zu  sorgen  und  den  Handel  und  Verkehr ­
  zu  beaufsichtigen,  aber  Bestrebungen,  welche  zu  einer
politischen  Macht  und  Stellung  der  Städte  führen  konnten,
wurden  überhaupt  verpönt,  und  vollends'  unmöglich  sollte  der
Versuch  gemacht  werden,  eine  neben  der  landesherrlichen
Gewalt  bestehende  reichsunmittelbare  Bürgerschaft  zu  gründen.
Schon  bei  dem  Abgänge  Rudolfs  aus  Oesterreich  scheinen
die  Bürger  über  die  Gefahr  nicht  im  Zweifel  gewesen  zu  sein,
welche  ihrer  Freiheit  durch  Albrecht  I.  drohte.  Bekanntlich
huldigten  die  Geschlechter  dem  Sohne  Rudolfs  als  Reichsverweser,
  indem  dieser  die  reichsunmittelbare  Stellung  Wiens
urkundlich  anerkannte.  Wenn  er  nach  seiner  Erhebung  zum
Landesherzog  von  den  Bürgern  die  Huldigung  als  solcher  in
Anspruch  nahm,  so  besitzen  wir  zwar  leider  keine  positive
Nachricht  dafür,  dass  die  Bürger  die  Anerkennung  der
Landeshoheit  verweigerten,  aber  die  Thatsache,  dass  Albrecht
erst  im  sechsten  Jahre  seiner  Landesregierung  die  Huldbriefe
der  Rathmänner  erlangte,  spricht,  wie  wir  denken,  deutlich ­
  genug,  und  es  hiesse  sich  über  die  eingreifende  Wichtigkeit ­
  des  Gegenstandes,  um  den  es  sich  handelte,  täuschen,
wenn  man  nicht  aus  dem  Wortlaut  der  zögernd  gegebenen
Huldigungen  den  ehernen  Tritt  der  Landesgewalt  entnehmen
wollte.  Noch  dauerte  es  aber  weitere  acht  Jahre  bis  Herzog
Albrecht  an  das  Ziel  seiner  Wünsche  gekommen  war,  und  in
6*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.