lieber den Unterschied von Reichsstädten und Landstädten.
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behauptete. Wenn man seit Böhmer begonnen hat das harte
Urtheil über Albrecht I. auf ein richtigeres Maass herabzusetzen,
so geschah dies, weil man in der Geltendmachung einer
strammen Landeshoheit, als deren eiserner Repräsentant Rudolfs
Sohn aufgefasst werden muss, auch die positiven und guten
Seiten der Entwicklung erkannte, gewiss dürfte man aber deshalb
den Sinn und die Absichten seiner Maassregeln nicht
verkennen oder beschönigen wollen. In dem scharfgezogenen
Kreise der landesherrlichen Gewalt Albrechts I. gab es keinen
Raum für freie Städte und autonome Räthe für einen politisch
berechtigten Bürgerstand und reichsunmittelbare Gemeinden.
Es ist nicht davon die Rede, dass die Landesherren irgend
ein Interesse daran gehabt hätten, der Antheilnahme einer
Markgenossenschaft an begründeten alten Gerichtseinrichtungen
entgegen zu treten, oder die Gemeinden zu verhindern für
die öffentliche Sicherheit zu sorgen und den Handel und Verkehr
zu beaufsichtigen, aber Bestrebungen, welche zu einer
politischen Macht und Stellung der Städte führen konnten,
wurden überhaupt verpönt, und vollends' unmöglich sollte der
Versuch gemacht werden, eine neben der landesherrlichen
Gewalt bestehende reichsunmittelbare Bürgerschaft zu gründen.
Schon bei dem Abgänge Rudolfs aus Oesterreich scheinen
die Bürger über die Gefahr nicht im Zweifel gewesen zu sein,
welche ihrer Freiheit durch Albrecht I. drohte. Bekanntlich
huldigten die Geschlechter dem Sohne Rudolfs als Reichsverweser,
indem dieser die reichsunmittelbare Stellung Wiens
urkundlich anerkannte. Wenn er nach seiner Erhebung zum
Landesherzog von den Bürgern die Huldigung als solcher in
Anspruch nahm, so besitzen wir zwar leider keine positive
Nachricht dafür, dass die Bürger die Anerkennung der
Landeshoheit verweigerten, aber die Thatsache, dass Albrecht
erst im sechsten Jahre seiner Landesregierung die Huldbriefe
der Rathmänner erlangte, spricht, wie wir denken, deutlich
genug, und es hiesse sich über die eingreifende Wichtigkeit
des Gegenstandes, um den es sich handelte, täuschen,
wenn man nicht aus dem Wortlaut der zögernd gegebenen
Huldigungen den ehernen Tritt der Landesgewalt entnehmen
wollte. Noch dauerte es aber weitere acht Jahre bis Herzog
Albrecht an das Ziel seiner Wünsche gekommen war, und in
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