Ueber den Unterschied von Reichsstädten und Landstädten.
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und insbesondere für Wien erhob, gipfelte ausschliesslich
darin, ob Reichsunmittelbarkeit und Reichsstandschaft oder
Landstandschaft und herrschaftliche Abhängigkeit eintreten
würde. Gegenüber diesem Lebensprincipe des Städtewesens
steht jede andere Betrachtung zurück, und das Vorhandensein
einer starken reichsstädtischen Rathspartie unter Paltram gehört
daher zu den allereingreifendsten und wichtigsten Erscheinungen
der gesammten Stadtgeschichte von Wien. Wer diesen Umstand
auch nur einen Augenblick vergessen oder verkennen würde,
von dem müsste man sagen, dass ihm das Wesen der städtischen
Entwicklung und der städtischen Kämpfe im letzten
Viertel des 13. Jahrhunderts nicht ganz deutlich wäre.
Bekanntlich ist nun der Umstand, dass wir keine volle
Klarheit über das urkundliche Material besitzen, welches mit
der Geschichte Rudolfs I. und seines Sohnes Albrecht in Wien
zusammenhängt, einigermaassen störend für die richtige und
leichte Erkenntniss der Entwicklung, indessen liegen doch
gewisse feststehende Tliatsachen vor, aus denen der Ernst und
die Hartnäckigkeit der Situation vollkommen deutlich hervorgeht
und welche man sich gegenwärtig halten muss: 1. Die
Unterwerfung Wiens durch Rudolf I. im Winter von 127G/77;
2. der Widerstand und Aufruhr gegen denselben im Sommer
1278; 3. der Widerstand gegen Albrecht von 1283—1288;
4. die erzwungene Huldigung des Raths von 1288; 5. der grosse
Aufruhr der ganzen Stadt, welchen die Reimchronik beschreibt
und dessen chronologische Einreihung nicht leicht möglich ist;
6. die Unterwerfung unter die Landeshoheit im Jahre 129G.
Alle diese Tliatsachen, welche so sicher stehen, dass man sie
bei einer blossen Untersuchung auf das urkundliche Material
hin, als selbstverständlich voraussetzen konnte, beweisen klar,
welche gewaltige Bewegung durch zwanzig Jahre hindurch die
Frage der Rathsfreiheit und Reichsstandschaft in Wien verursacht
hatte. Es wird später unsere Aufgabe sein, das Resultat
dieser Kämpfe zu cliarakterisiren. Vorläufig sei es gestattet,
auf jene urkundlichen Zeugnisse hier nochmals zurück zu
kommen, welche für die Beziehungen Wiens zum König
Rudolf I. maassgebend sind.